Leserbrief zum Beschluss des Bundestages über das Gebäudeenergiegesetz
Verfassungsrechtlich bedenklich
Der Seniorenbeirat der Stadt Koblenz hat frühzeitig mit seiner Entschließung vom 1.Juni 2023 verfassungsrechtliche Bedenken gegen ein (damals noch im Entwurf vorliegendes) Gesetz zum Ausdruck gebracht, das im Stile obrigkeitlicher Bevormundung längst verflossener Zeiten in den privaten Lebensbereich der Bürger eingreift, denen nach vielem anderen nun auch noch das Heizen vorgeschrieben werden soll. In einer Zeit, in der Wohnraum knapp und teuer ist, wird insbesondere älteren Personen, die z.T. ihr Leben lang für ihr Häuschen gespart haben, um im Alter kostenfrei wohnen zu können, nun die private Altersvorsorge mit einem Federstrich entwertet. Da Heizungsumbau und Haussanierung bei Bestandsbauten oft unwirtschaftlich und im Alter mindestens für Rentner, die kaum die Hälfte ihres früheren Erwerbseinkommens haben, unfinanzierbar sein werden (Kostenschätzungen für den Gesamtbestand belaufen sich auf über zwei Billionen Euro), brechen die Preise für Altbauten zusammen. Damit findet nicht nur eine verfassungsrechtlich bedenkliche, sozial unerträgliche stillschweigende Enteignung statt, sondern es wird auch billiger Wohnraum vernichtet, wenn die Grundstücke von großen Kapitalgesellschaften aufgekauft und darauf teure Neubauten gewinnbringend errichtet werden. Wer das mit dem Sozialstaatsauftrag des Grundgesetzes für vereinbar hält, wird sich nach seiner Haltung zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung fragen lassen müssen.
Klimapolitisch ist anzumerken, dass der Anteil der in Deutschland beim Heizen produzierten Kohlendioxidmenge bei 0,000144 Prozent der von Menschen weltweit verursachten jährlichen Kohlendioxidmenge liegt (was sich obendrein auf 41,6 Millionen Wohneinheiten verteilt).
Wie hat vor 2500 Jahren der griechische Philosoph und Mathematiker Pythagoras so schön gesagt: „Alles bestimmt sich durch die Zahl.“ Im Lichte dieses Satzes erübrigt sich jede weitere Diskussion über Nutzen oder Schaden des Gebäudeenergiegesetzes.
Prof. Dr. Heinz-Günther Borck,
Koblenz
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