Politik | 18.06.2014

Erhebung der Hundesteuer in Koblenz

Vierbeiner müssen angemeldet werden

Postwurfsendung bietet Gelegenheit zur Registrierung

Koblenz. In den nächsten Tagen erhalten alle Koblenzer Haushalte eine Postwurfsendung der Stadt Koblenz. Das Steueramt hat die Steuergerechtigkeit im Blick, denn es werden die Hundehalter gebeten, ihren vierbeinigen Freund – so noch nicht geschehen – zur Hundesteuer anzumelden. In der Stadt Koblenz ist die Erhebung der Hundesteuern durch eine Satzung geregelt, die vorgibt, Hunde innerhalb von 14 Tagen nach der Anschaffung anzumelden. Die Steuer beträgt jährlich 108 Euro für den ersten Hund, 144 Euro für den zweiten Hund und 192 Euro für jeden weiteren Hund. Steuerbefreit sind beispielsweise Sanitäts-, Rettungs- oder Blindenhunde. Auch Hunde, die aus dem Koblenzer Tierheim übernommen werden, sind in den ersten zwölf Monaten von der Steuer befreit.

Die Rückseite der Postwurfsendung ist mit einem Anmeldeformular bedruckt, welches ausgefüllt an die Stadt zurück geschickt werden kann. Die Anmeldung von Hunden ist auch online auf www.koblenz.de möglich.

Pressemitteilung

Stadt Koblenz

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