Allgemeine Berichte | 29.01.2016

Polizei warnt vor KO Tropfen an Karneval

Vorsicht vor Betäubungstropfen in Getränken

Vorsicht an Karneval – Die Gefahr lauert im Glas

Vorsicht vor Betäubungstropfen in Getränken

Koblenz. Für die Närrinnen und Narren beginnt jetzt die schönste Jahreszeit. Auf Karnevalssitzungen, inGaststätten und auf der Straße wird ausgelassen und fröhlich gefeiert. Das ist gut so. Dennoch birgt die närrische Ausgelassenheit auch Gefahren. Die heimliche Verabreichung von sogenannten K.O.-Tropfen bedroht Frauen und Männer gleichermaßen. Da viele Opfer durch die K.O.-Tropfen willenlos oder bewusstlos werden, kommt es in der Folge häufig zu Vergewaltigungen und Raub. Bei ersten Anzeichen wie Übelkeit, Schläfrigkeit und Schwindel sollten Sie rasch reagieren und sich sofort an das Personal, an Freunde oder Bekannte wenden. Die Veranstaltung sollten man in einem solchen Fall gemeinsam mit einer Vertrauensperson verlassen und im Zweifel zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen. Da man K.O.-Tropfen nicht sehen, riechen und nicht schmecken kann, steht dem Betroffenen kaum eine sichere Strategie zur Verfügung, sich vor der heimlichen Zuführung der Tropfen zu schützen.

Daher ist es gut, wenn Sie auf einige Dinge achten:

- Kennen Sie Ihr Limit beim Alkoholkonsum!

- Behalten Sie Ihr Getränk im Auge und geben Acht, dass niemand etwas hineinschütten kann!

- Lassen Sie sich Ihr Getränk direkt von der Bedienung hinstellen und nicht von jemand anderem mitbringen, den/die Sie nicht (gut) kennen;

- Nehmen Sie ausreichend Geld mit, damit Sie sich selbst mit Getränken versorgen können!

- Wenn Sie jemand zu einem Getränk einladen möchte, seien Sie beim Getränkekauf dabei, so dass niemand unbemerkt vorher etwas in das Getränk hinein schütten kann!

- Freundinnen und Freunde sollten gegenseitig auf sich achten;

- Wenn Sie zur Toilette gehen, bitten Sie eine Freundin oder einen Freund, der/dem Sie vertrauen, auf Ihr Getränk aufzupassen.

- Wenn Frauen den Verdacht haben, Opfer eines gewaltsamen Übergriffs geworden zu sein, ist ein zeitnahes Handeln erforderlich: verständigen Sie die Polizei: Notruf 110. Nur durch eine Anzeige wird es möglich, Täter zu ermitteln und mögliche weitere Opfer vor Schaden zu bewahren.

Pressemitteilung: Polizeipräsidium Koblenz

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