Digitale Bekanntgabe von Steuerbescheiden:
Widerspruch noch nicht erforderlich
Rheinland-Pfalz. Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuererklärung in Papierform beim Finanzamt einreichen, erhalten auch im Jahr 2026 weiterhin einen Steuerbescheid in Papierform. Gleiches gilt für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung elektronisch über ELSTER abgeben und bislang keiner digitalen Bekanntgabe von Verwaltungsakten zugestimmt haben. In diesen Fällen erfolgt die Zustellung des Steuerbescheids weiterhin per Post.
Eine Änderung tritt ab dem Jahr 2027 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt wird bei der Abgabe einer elektronischen Steuererklärung grundsätzlich davon ausgegangen, dass der Steuerbescheid ebenfalls elektronisch bekanntgegeben werden soll. Sofern weiterhin eine Zustellung in Papierform gewünscht wird, muss der digitalen Bekanntgabe aktiv widersprochen werden. Der Widerspruch kann über das jeweilige ELSTER-Benutzerkonto erfolgen. Diese elektronische Widerspruchsmöglichkeit wird im Laufe des Jahres 2026 bereitgestellt. Derzeit ist ein Widerspruch weder erforderlich noch technisch möglich.
Die Steuerverwaltung empfiehlt, ein ELSTER-Benutzerkonto einzurichten und die elektronische Kommunikation zu aktivieren. Die digitale Bekanntgabe ermöglicht eine schnellere, sichere und umweltfreundlichere Zustellung von Steuerbescheiden und weiteren Mitteilungen. Zudem werden der Austausch von Belegen sowie die Kommunikation mit dem Finanzamt erleichtert und beschleunigt. Weitere Informationen sind im ELSTER-Portal unter www.elster.de
abrufbar.ROB
