Koblenzer Kirche der Jugend
X-ground geht mit neuer Homepage an den Start
Bischof Dr. Stephan Ackermann startete die neue Homepage
Koblenz. Die Koblenzer Kirche der Jugend X-ground ist jetzt auch mit neuem Auftritt im Internet zu finden: Bischof Dr. Stephan Ackermann startete die neue Homepage im Rahmen der vierten Vollversammlung der Bistumssynode, die kürzlich im X-ground tagte. „Da habt ihr ja ein flottes Design“, lobte der Trierer Bischof die neue Homepage des X-ground, der Kirche der Jugend im Koblenzer Rauental. Seit 2011 ist St. Elisabeth schon „Kirche der Jugend“, den ungewöhnlichen Namen X-ground hat das Team aus Haupt- und Ehrenamtlichen gemeinsam mit Jugendlichen letztes Jahr ausgesucht. Dabei steht das X für den griechischen Buchstaben „chi“, den Anfangsbuchstaben des griechischen Wortes für Christus. Das englische Wort „ground“ heißt so viel wie „Grund“ oder „Platz“. Darauf anspielend finden sich auf der Homepage verschiedene Rubriken, die das Angebot für die Kinder und Jugendlichen vorstellen: so wie der „PlayGround“, der für das Kicken oder Basketballspielen steht, der „PrayGround“, der die Jugendkirche als Platz zum Beten, Träumen, Seele baumeln und Trost-Finden darstellt. Daneben gibt es auch die aktuellen Pressemeldungen zum X-ground, einen Kalender, Tipps zu Gottesdiensten, kulturellen Angeboten und Offenen Treffs und Informationen für Gruppen, Schulen, Pfarreien und Verbände. „Wenn wir Jugendliche heute erreichen wollen, müssen wir uns als Kirche auch auf die Ästhetik der Jugendlichen einlassen“, sagt Ansprechpartner Marc Ansgar Seibel von der FachstellePlus für Kinder- und Jugendpastoral Koblenz. Den Vorschlag des Teams der Kirche der Jugend X-ground habe die Remagener Agentur Brainful umgesetzt. Die neue Seite findet sich unter www.x-ground.info.
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Ortsübliche Bekanntmachung
Sinzig. Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde _Sinzig_______ In der Gemarkung __Bodendorf______, Flur __13__, Flurstücke __124/1, 133______ wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Liegenschaftsvermessung auf Antrag bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am _17.3.2026_ eine Grenzniederschrift angefertigt.
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