Politik | 31.08.2015

Angeklagter legt nach Urteil in Missbrauchsfall Revision ein

161 Missbrauchshandlungen erneut vor Gericht

Neuwied. Wegen schweren, sexuellen Missbrauchs eines Kindes steht ab dem 8. September der 44-jährige Andreas S. nun vor dem Landgericht in Koblenz.

Dem Angeklagten werden 161 Missbrauchshandlungen gegenüber einem zum Tatzeitpunkt zunächst unter 14 und später unter 16 Jahre alten Kind vorgeworfen. Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft. Die erste Strafkammer des Landgerichts Koblenz hat den Angeklagten im Mai 2014 wegen der vorgeworfenen Taten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten verurteilt und die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet.

Auf die Revision des Angeklagten hin hat der Bundesgerichtshof das Urteil mit den Feststellungen aufgehoben und zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.

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