Auflösung des Fördervereins Freibad Unkel e.V.
Außerordentliche Mitgliederversammlung
Unkel. Am Dienstag, 21. April, findet um 20 Uhr im Vereinsheim des FC Unkel 80, Linzerstraße in 53572 Unkel am Sportplatz, eine außerordentliche Mitgliederversammlung des Fördervereins Freibad Unkel e.V. statt. Alle Mitglieder sind hierzu eingeladen.
Die Versammlung wird ausschließlich zum Zweck des Beschlusses über die Auflösung des Vereins gem. § 19 der Vereinssatzung einberufen. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Begrüßung und Eröffnung der Mitgliederversammlung, Feststellung der Beschlussfähigkeit; 2. Sachstand und Abstimmung über die Auflösung gem. § 19 der Vereinssatzung: § 19 Auflösung und Verwendung des Vereinsvermögens: 1) Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden; 2) Aus der Einladung zur Auflösungsversammlung muss der Zweck der Versammlung eindeutig hervorgehen; 3) Die Auflösung kann nur mit einer Mehrheit von vier Fünfteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. 4) Im Falle der Auflösung des Vereins sind die im Amt befindlichen Vorstandsmitglieder im Sinne des § 26 BGB die Liquidatoren; 5) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen des Vereins zu gleichen Teilen an den Kanuverein Unkel und den SV Unkel. Die Mittel sind unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Rahmen der Sportförderung zu verwenden; 6) Der Vermögensanfall bezieht sich nur auf das restliche, also nach der Liquidation noch übrig gebliebene Vereinsvermögen.
Hinweis: Die Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2015 werden nicht mehr eingezogen. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist nicht erforderlich, sie erlischt automatisch mit der Auflösung des Vereins.
Treuhand-Spendenkonto: Sollte die Auflösung des Vereins am 21. April beschlossen werden, wird das Treuhandkonto aufgelöst, die eingegangenen Spenden werden zurück erstattet.
