Gemeinderat zeigt noch kein Interesse an Windkraftanlagen an der L 256
Vor der Beteiligung an einem Interessenbekundungsverfahren werden die Grundstückseigentümer befragt
Dattenberg. Zwei Prozent der Landesfläche von Rheinland-Pfalz sollen für die Windenergienutzung zur Verfügung gestellt werden, soweit auf ihnen in 100 Meter Höhe die durchschnittliche Windgeschwindigkeit von 5,8 bis 6,0 Meter pro Sekunde erreicht wird. „Die Verbandsgemeinden haben die Möglichkeit, unter Beachtung der naturschutzfachlichen Rahmenbedingungen Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen über die Bauleitplanung bereitzustellen. Die VG Linz hat entsprechend in der Sitzung im Oktober 2011 den Beschluss zur sechsten Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für diesen Teilbereich ‚Windenergie‘ gefasst“, erinnerte Joachim Reifert, der stellvertretenden Leiter des Fachbereichs „Bauleitplanung“ in der Linzer Verwaltung auf der jüngsten Sitzung des Dattenberger Gemeinderates. Die Fortschreibung werde auf der Grundlage der gemeinsam mit der VG Unkel in Auftrag gegebenen Voruntersuchung erarbeitet. Darüber hinaus stünden noch ein ornithologisches wie ein Fledermaus-Gutachten aus.
Grund für die Ausführungen von Joachim Reifert
Die bisherigen Untersuchungen haben ergeben, dass die Gemeinde Dattenberg Eigentümerin von Grundstücken ist, für die Windenergienutzung in Betracht kommt. „Es handelt sich um rund sechs Hektar, die südlich und nördlich von der L 256 zwischen dem Roniger Hof und der Kreuzung mit der L 254 liegen. Unmittelbar südlich grenzen die wesentlich größeren Gebiete ihrer Nachbargemeinde Leubsdorf an, die bereits Anfang Dezember beschlossen hat, der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz den Auftrag zur Durchführung eines Interessenbekundungsverfahren, IBV, zur möglichen Nutzung von Windkraftanlage zu erteilen“, so Joachim Reifert.
Ein solches IBV biete sich an, um alle Option prüfen zu können, ohne sich direkt auf einen Energieerzeuger festlegen zu müssen. Ein spezifischer bauplanungsrechtlicher Status müsse noch nicht erreicht sein. Vielmehr reiche es für dieses Verfahren aus, dass sogenannte Vorrangflächen respektive Eignungsflächen bekannt seien, auf denen Windenergieanlagen umgesetzt werden können. Durchgeführt werde es zum Preis von 14.000 Euro zuzüglich etwaiger Fahrtkosten.
„Diese Kosten könnten sie sich zunächst mit Leubsdorf teilen. In einem späteren städtebaulichen Vertrag kann dann festgelegt werden, dass diese Kosten zulasten des tatsächlichen Windenergiebetreibers umgelegt werden“, führte Joachim Reifert aus. Dattenberg würde nur dann auf seinem Kostenanteil sitzen bleiben, wenn weder auf dem Gebiet der Gemeinde noch auf dem von Leubsdorf eine entsprechende Anlage gebaut würde. Wenn nur Leubsdorf eine Windkraftanlage bauen würde, hätte der Nachbar auch allein die Kosten zu übernehmen. Würden beide Gemeinde in das Geschäft einsteigen, würden die Kosten entsprechend der tatsächlich aufgestellten Anlagen aufgeteilt.
Gemeinderat zögerlich
Große Begeisterung, die Windenergie als Lieferant für erneuerbaren Strom zu nutzen, war im Gemeinderat nicht zu verspüren. Nicht nur die Breite der Zuregung durch den Wald sowie die Ausmaße der Betonfundamente für ein Windrad wurden kritisch angeführt. Angesichts der Pläne aus Berlin hinsichtlich sinkender Subventionierung sei die „Goldgräberstimmung“ der ersten Stunden längst vorbei, gaben Ratsmitglieder zu bedenken. Da Joachim Reifert die Windhöffigkeit zudem als nicht gerade berauschend beschrieben hatte, sei es fraglich, ob man sich überhaupt auf ein IBV einlassen sollte. Da die größere Fläche südlich der Landesstraße zudem im Besitz mehrerer Bürger ist, beschloss der Gemeinderat einstimmig, zunächst die Eigentümer der Kleinparzellen zu fragen, ob sie ihre Grundstücke für die Stromgewinnung durch Windenergieanlagen bereitstellen würden. Wenn alleine einer von ihnen sich dagegen aussprechen würde, könnten die notwendigen Abstände nicht eingehalten werden und das Projekt wäre zum Scheitern verurteilt.
