Politik | 07.05.2013

Bürgerfahrdienst als Pilotprojekt

Hilfe für ältere und kranke Menschen

Linz. Bei seinen Bemühungen den älteren Menschen in der Verbandsgemeinde ein langes Verbleiben in der vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen, ist in der Arbeitsgruppe des Seniorenbeirates der Einsatz eines „Bürger-Fahrdienstes“ diskutiert worden.

In seiner jüngsten Sitzung hat nun der Verbandsgemeinderat zur Verbesserung der Mobilität einem ehrenamtlichen Bürgerfahrdienst im Rahmen eines einjährigen Pilotprojekts zugestimmt. Bereits im Vorfeld hatten die Ratsmitglieder die Anschaffung eines geeigneten Fahrzeugs mit Schiebetüren und ausreichender Ladekapazität für „Essen auf Rädern“ beschlossen, das nun auch für den bedarfsorientierten Hol- und Bringservice zum Einsatz kommen wird. Der genaue Termin, ab wann die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde nach vorheriger Anmeldung diesen Service in Anspruch nehmen können, wird rechtzeitig bekannt gegeben. Ziel ist es, noch vor den Sommerferien starten zu können. Dieser Bürgerfahrdienst der Verbandsgemeinde kommt in Kooperation mit dem Seniorenbeirat unter Berücksichtigung folgender Kriterien zum Einsatz:

Der Bürgerfahrdienst soll vorwiegend älteren, behinderten und vereinsamten Menschen ermöglichen, Einrichtungen des täglichen Lebens aufzusuchen:

- Krankenfahrten zur medizinischen und diagnostischen Behandlung (z.B. Arztpraxen, Physiotherapeuten, Apotheken usw.).

- Einkaufsmärkte,

- Veranstaltungen zur Kommunikation.

Der Bürgerfahrdienst ist kostenlos. Er kann insbesondere von Menschen in Anspruch genommen werden, die keine eigene Fahrmöglichkeit haben und denen eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖVPN, Taxi) nicht möglich ist. Ggf. können entsprechende Nachweise verlangt werden.

Den Bürgerfahrdienst fahren ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger dienstags und donnerstags von 8 bis 10 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr. Die Beförderung erfolgt nur innerhalb der Verbandsgemeinde. Für darüber hinausgehende Fahrten wird an die örtlichen Taxiunternehmen verwiesen oder es erfolgt die Beförderung bis zur nächsten Linie des ÖVPN. Wer den Bürgerfahrdienst in Anspruch nehmen möchte, muss die Fahrt spätestens am Vortag bis 13 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Linz am Rhein anmelden.

Die Beteiligten des Bürgerfahrdienstes verpflichten sich, die Bestimmungen über den Schutz der Sozialdaten u.a. nach dem Sozialgesetzbuch Zehntes Buch, 2. Kapitel und dem Bundesdatenschutzgesetz einzuhalten.

Der Bürgerfahrdienst ist zunächst für ein Jahr vorgesehen.

Ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer, die beim Bürgerfahrdienst mitmachen möchten, können sich schon jetzt über die Freiwilligenbörse Telefon: (0 26 44) 56 01 77 oder beim Seniorenbüro der Verbandsgemeinde Telefon: (0 26 44) 56 01 59 melden. Bei ihrem möglichen Einsatz sind sie wie Mitarbeiter der Verwaltung versichert.

Pressemitteilung

der Verbandsgemeinde Linz

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