Politik | 16.04.2014

Baumaßnahmen in der oberen Rheinblickstraße in Rheinbreitbach abgeschlossen

„Jahrzehnte-Werk“ wurde seiner Bestimmung übergeben

Bürgermeister Karsten Fehr dankte den Anwohnern - Frage der Anliegerbeiträge noch nicht abschließend geklärt

Mit dem symbolischen Durchtrennen des Bandes wurde die obere Rheinblickstraße ihrer Bestimmung übergeben. DL

Rheinbreitbach. Es ist geschafft: Im obere Teil der Rheinblickstraße ist etwas erreicht worden, woran viele Rheinbreitbacher nicht mehr zu glauben gewagt hatten: Aus der „Buckelpiste“ ist eine gefahrlos zu nutzende Straße geworden. Diese wurde jetzt von Bürgermeister Karsten Fehr in einer kleinen Feierstunde am Wendehammer ihrer Bestimmung übergeben. Eingeladen zu diesem Ereignis waren Planer Herbert Karst, Alfred Klabautschke, verantwortlich für die ingenieurtechnischen Leistungen der Bauleitung, Bauleiter Edwin Roth, Jens Nehl, technischer Vorstand der Bad Honnef AG, Falk Schneider und dessen Nachfolgerin als Leiterin des Unkeler Baumamts, Sonja Klewitz, der technische Werkleiter Volker Schmidt-Briel sowie vor allem die Anlieger, die eineinhalb Jahre lang die Bauarbeiten ertragen mussten.

„Nachdem sich buchstäblich Generationen mit der oberen Rheinblickstraße befasst haben, ist nun eine Straße entstanden, welche die verschiedenen an sie gestellten Anforderungen am Besten in Einklang bringt“, freute sich Fehr, bevor er sich der Historie widmete. Dabei setzte er 1973 mit dem Bau des Teilabschnitts von der Hauptstraße bis zum Sand an. Anliegerin Kathrin Fenech hatte jedoch herausgefunden, dass die Verwaltung der Gemeinde Mitte Oktober 1962 bekannt gegeben hatte, die Kosten für den Ausbau der Rheinblickstraße mit einer bituminösen Straßendecke würden zu 65 Prozent auf die Anlieger verteilt.

Grundsätzliche Frage: „Ausbau oder Erschließung?“

Damit war der Grund für die „unendliche Geschichte“ angesprochen. Grund für die jahrelangen Querelen waren in erster Linie nicht unterschiedliche Auffassungen der Anlieger hinsichtlich der Breite der Straße und des Bürgersteigs sowie der damit verbundenen Abtretung von Flächen oder hinsichtlich der Beleuchtung und der Fußwege. Hauptsächlich ging es darum, ob die Straße erstmalig erschlossen oder ob eine vorhandene Straße fertiggestellt, also nur ausgebaut würde. Bei der Erschließung einer reinen Anliegerstraße hätten die Grundstückseigentümer 90 Prozent der anfallenden Kosten in Höhe von 1,5 Millionen Euro zu zahlen gehabt, bei einem Ausbau wären sie mit nur 75 Prozent erheblich günstiger weggekommen.

„1979 wurde auch der Teilabschnitt bis zur Simrockstraße fertiggestellt. Dann dauerte es ganze elf Jahre, bis der Gemeinderat Mitte März 1990 den Bebauungsplan ‚Obere Rheinblickstraße‘ aufstellen ließ, der aber wegen Klagen und Einsprüchen erst 21 Jahre später, im Dezember 2011 Rechtskraft erlangte“, rief Fehr in Erinnerung. Der Baubeginn erfolgte schließlich Anfang September 2012, wobei die Frage „Ausbau oder Erschließung“ immer noch nicht geklärt war. Damit der erwünschte Straßenzustand dennoch baldmöglichst erreicht werden konnte, hatte die Verwaltung den Anliegern vorgeschlagen, im Rahmen eines Ablösevertrags zunächst nur die Kosten zu zahlen, die voraussichtlich auf sie zukämen, falls es sich um eine Ausbaumaßnahme handeln würde. Sollte jedoch gerichtlich rechtskräftig festgestellt werden, dass eine Erschließungsmaßnahme vorliege, hatten sich die Anlieger verpflichtet, die dann fällige Beitragsdifferenz zu entrichten. „Ein faires Angebot, das rund 90 Prozent der Beitragspflichtigen angenommen haben“, so der Bürgermeister.

Beitragsbescheide nach Gerichtsentscheidung aufgehoben

In dem von einem Anlieger angestrengten Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Koblenz sollte es eigentlich um die Klärung dieser Frage gehen. Die Entscheidung des Gerichts ließ aber eben diese Frage offen. „Das Verwaltungsgericht hat dagegen entschieden, dass das auf der Rheinblickstraße befindliche Waldstück eine so genannte trennende Wirkung habe und dementsprechend auch eine getrennte Zuordnung der Kosten auf die Anlieger oberhalb und unterhalb dieses Waldstückes erfolgen müsse. Bereits aus diesem Grund wurden die versandten Beitragsbescheide aufgehoben“, erläuterte Fehr. Entsprechend habe die Verwaltung um detaillierte Kostenaufstellungen für die einzelnen Teilstücke gebeten. Man werde auf jeden Fall den Ausgang des Widerspruchs beim Oberverwaltungsgericht abwarten, solange verbleibe es bei der zinslosen Stundung der Ablösebeträge.

Ob Ausbau oder Erschließung: „Die Baumaßnahme ist abgeschlossen und das Ergebnis kann sich nicht nur sehen, sondern auch nutzen lassen“, freute sich der Bürgermeister. Konkret hergestellt wurde eine Straße von 1.020 Metern Länge und einer Fläche 5.300 Quadratmetern. Die steil ansteigende, kurvenreiche Strecke ist mit Mauern und Gabionen gesichert. Es wurden 45 Regenabläufe eingebaut sowie 32 Straßenleuchten und zwei Wegeleuchten aufgestellt. „Alle Mühen haben sich wirklich gelohnt, und ich danke nochmals ausdrücklich den Anliegern für ihre Geduld und ihr Improvisationsvermögen“, betonte Fehr. Idealerweise habe man den Straßenaufbruch nutzen können, um Leitungen der BHAG und der Telekom zu verlegen, was unter anderem ein schnelleres Internet zur Folge habe, ergänzte er, um dann mit vielen am Bau Beteiligten die Obere Rheinblickstraße mit dem Durchschneiden des Bandes auch offiziell ihrer Bestimmung zu übergeben.

Mit dem symbolischen Durchtrennen des Bandes wurde die obere Rheinblickstraße ihrer Bestimmung übergeben. Foto: DL

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