Vereine von St. Katharinen kooperieren
Kirmes gemeinsam gestalten
St. Katharinen. Der Zahn der Zeit nagt auch unaufhörlich an der einen oder anderen Traditionsveranstaltung. Bei den jährlich steigenden Kosten und Gebühren auf der Veranstalterseite schwinden leider seit Jahren auch unaufhaltsam die Besucherzahlen bei der Kirmes in St. Katharinen, trotz der Verlegung des Kirmestermins von November auf das dritte Oktoberwochenende. Hinzu kommen bei verschiedenen Vereinen die teilweise Überalterung der Mitglieder und das oft geringe Interesse vieler junger Menschen, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen.
Damit die Kirmes in St. Katharinen auch weiterhin erfolgreich bestehen kann, haben sich die kirmesveranstaltenden Vereine - die bisher abwechselnd für die Ausrichtung verantwortlich zeichneten - zu einer sogenannten „Kirmesgesellschaft“ zusammengeschlossen. Die Dorfgemeinschaft St. Katharinen 1975 e.V., der JGV „Einigkeit“ Lorscheid 1910 und die St. Georg Schützenbruderschaft Strödt 1922 e.V. wollen ab diesem Jahr die Kirmes gemeinsam ausrichten. Jeder der drei Vereine hat zwei kompetente Mitglieder zur Bildung eines Organisationsteams bestimmt. Die Aufgabe besteht darin, für die Kirmes eine gemeinsame Basis zu finden, um die Aufgaben gerecht und fair auf alle Vereine gleichmäßig aufzuteilen. Des weiteren obliegt dem Team die Organisation der Kirmes sowie deren Durchführung.
Um das auch alles zeitlich bewältigen zu können, traf man sich bereits im Frühjahr zu einer ersten Sitzung. Dabei konnte jeder Verein, vertreten durch die entsandten Vereinsvertreter seine Vorstellungen offen legen. Nach weiteren Zusammenkünften konnte bereits am 26. Juni eine achtseitige Vereinbarung - im Beisein von Ortsbürgermeister Willi Knopp - durch die Delegierten unterzeichnet werden.
Nach Leistung aller Unterschriften erhielt das Dokument mit dem Dienstsiegel seine beglaubigte Gültigkeit und ist somit erstmals für die kommende Kirmes rechtskräftig und bindend. Diese Vereinbarung gilt nur für die jeweiligen Kirmestage und dient im weitesten Sinne als eine Art Satzung, in der alle wichtigen Abläufe und sonstigen organisatorischen Dinge festgehalten und geregelt sind. Bleibt nun zu hoffen, dass die kirmesfeiernde Bevölkerung in den jeweiligen Ortsteilen diese gemeinsamen Anstrengungen auch anerkennt und annimmt und die Veranstaltungen an Kirmessamstag und -sonntag, 19. und 20. Oktober, durch ihren Besuch unterstützt.
