Verfahren für Flächennutzungsplan Windkraft
„Sorgfalt geht vor Schnelligkeit“
VG Unkel. Zum laufenden Flächennutzungsplanverfahren zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für die Nutzung der Windenergie in der Verbandsgemeinde Unkel erklärt Bürgermeister Karsten Fehr: Die Aufstellung des Flächennutzungsplans für die Nutzung der Windkraft in der Verbandsgemeinde Unkel wird sich gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan verschieben. Grund dafür sind die Bearbeitungszeiträume für die umfangreichen Gutachten. Die Verbandsgemeinde hat in diesem Frühjahr weitere Gutachten zur Beurteilung der Verträglichkeit des geplanten Windparks mit der Natur in Auftrag gegeben. So wird nun von unabhängigen Sachverständigen genau geprüft, inwieweit der Windpark mit dem Schutzzweck des Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebietes Asberg und des benachbarten FFH-Gebietes Siebengebirge verträglich ist. Hinzu kommt eine weitere avifaunistische Untersuchung. Dabei geht es vor allem um den Schutz seltener Vögel. In Bearbeitung sind darüber hinaus noch eine Analyse des Landschaftsbildes sowie eine Fledermausuntersuchung. Da bei den Untersuchungen verschiedene Vegetationsphasen sowie Brut- und Aufzuchtzeiten berücksichtigt werden müssen, ergeben sich längere Bearbeitungszeiträume. Die erwähnten Gutachten werden voraussichtlich bis Ende 2013 bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingehen. Danach werden die Ergebnisse mit den zuständigen Fachbehörden abgeklärt. Auf dieser Grundlage kann der Verbandsgemeinderat die eingegangenen Anregungen und Bedenken von Bürgern und Behörden aus der ersten Beteiligung, die Anfang 2013 stattgefunden hat, abwägen. Der Verbandsgemeinderat kann dann beschließen, die daraus resultierende, möglicherweise geänderte, Planung erneut öffentlich auszulegen. Damit ist nicht vor Frühjahr 2014 zu rechnen. Nach dieser zweiten Offenlage werden die dazu eingegangenen Anregungen und Bedenken erneut geprüft und vom Verbandsgemeinderat abgewogen.
Dann entscheidet sich auch, ob eine weitere Offenlage erforderlich wird. Schließlich ist der Flächennutzungsplan vom Verbandsgemeinderat zu beschließen und von der Kreisverwaltung zu genehmigen. Daneben muss der Bauherr der Windenergieanlagen bei der Kreisverwaltung Neuwied eine Baugenehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz beantragen. Das Genehmigungsverfahren kann teilweise parallel zur Flächennutzungsplanung laufen. Aufgrund der umfangreichen Prüfungen ist von einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz in diesem Jahr nicht mehr auszugehen. Die Verbandsgemeinde Unkel legt Wert darauf, dass das Flächennutzungsplanverfahren unter Berücksichtigung aller relevanten Belange durchgeführt wird. Sorgfalt geht dabei vor Schnelligkeit.
Pressemitteilung der
VG-Verwaltung Unkel
