Linzer Stadtrat beschloss zähneknirschend satte Erhöhung der kommunalen Steuern
Von „Erpressung“ und „Raubrittertum“ war die Rede
Linz. Noch im diesem Monat will die rheinland-pfälzische Landesregierung das Landesfinanzausgleichsgesetz verabschieden, das weder beim Landkreis noch beim Städtetag und dem Gemeinde- und Städtebund auf viel Gegenliebe gestoßen ist. Maßgebliche Kritikpunkte kamen auf der jüngsten Sitzung des Linzer Stadtrates zur Sprache. So werden die vorgesehenen 50 Millionen Euro angesichts des Ausmaßes der kommunalen Finanzkrise bei stetig weiter steigenden Soziallasten sowie der strukturell bedingten Unterfinanzierung nicht als spürbarer Beitrag bezeichnet, liegt das Finanzierungsdefizit der Gemeinden einer Analyse zufolge doch bei rund 900 Millionen Euro. Zudem werde der Haushaltsausgleich ebenso außer Acht gelassen wie die Lasten aus den Altschulden. Außerdem müsse der Ausgleich der kommunalen Soziallasten außerhalb des kommunalen Finanzausgleiches vorgenommen werden, während der notwendige Ausgleich für die Träger der Sozial- und Jugendhilfe durch zusätzliche Landemittel erreicht werden müsse, statt zulasten des Landkreises zu gehen, so die Forderungen. Generell werden die kreisangehörigen Gemeinden nach Ansicht des Gemeinde- und Städtebundes de facto schlechter gestellt, da sie im kommenden Jahr bei zusätzlichen fünf Millionen Euro nur geringe Zuwächse erwarten könnten. Eine Entlastung bei den Kreisumlagen ist auch nicht zu erwarten, was in vielen Gemeinden die ohnehin prekäre Finanzlage weiter verschärfen werde, so der allgemeine Tenor im Linzer Stadtrat .
Steuererhöhung
Hauptknackpunkt für die Linzer Mandatsträger aber war die Anhebung der Nivellierungssätze zum 1. Januar 2014. Nachdem die Stadt bereits in 2012 äußerst widerwillig die kommunalen Steuern erhöht hatte, sieht das Landesfinanzausgleichsgesetz nun 300 Prozentpunkte bei der Grundsteuer A, sowie je 365 Prozentpunkte bei der Grundsteuer B wie bei der Gewerbesteuer vor. Abgesehen von einem Bagatellbetrag in Höhe von 290 Euro durch die 15-prozentige Erhöhung der Grundsteuer A, würde Linz durch die Anhebung der Grundsteuer B um 27 Prozent 57.800 Euro mehr einnehmen, während die um 13 Prozent höhere Gewebesteuer zu einer Haushaltsverbesserung um knapp 70.000 Euro führen würde. Wenn denn diese Beträge tatsächlich bei der Kommune bleiben würden. Erfahrungsgemäß verbleibt aber nur ein geringer Anteil der Mehreinnahmen bei den Gemeinden. Der größte Teil des Zugewinns durch die Erhöhung der Realsteuer-Hebesätze dürfte jedoch in die VG- und Kreisumlage fließen. „Leider Gottes sind wir gezwungen, dem Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses zu folgen und unsere Steuern gemäß dem vorliegenden Gesetzesentwurf zu erhöhen“, ärgerte sich Stadtbürgermeister Adi Buchwald, der sich in seiner gesamten 25-jährigen Amtszeit vehement gegen jedwede Steuererhöhung für Linz ausgesprochen hatte. Nun aber kann es sich Linz nicht mehr erlauben, bei der Bemessung des städtischen Beitrags zur VG- und Kreisumlage mit den vom Land vorgesehenen Steuereinnahmen veranschlagt zu werden, ohne diese Gelder bei geringeren Steuersätzen tatsächlich eingenommen zu haben.
Auch die Zeiten, da der Stadtbürgermeister stolz verkünden konnte, dass Linz schuldenfrei sei, sind vorbei.
Da in naher Zukunft die Umsetzung größerer Projekte anstehe, die ohne Landeszuschüsse nicht realisiert werden können, müsse sich gebeugt werden. Widerspenstige Kommune, die sich den Vorstellungen des Landes widersetzen würden, würden nicht mit Fördermitteln bedacht. Das könne sich Linz nicht erlauben, sodass der zwangsweise eingeschlagene Weg unumgänglich sei. Zwar sprachen auch die übrigen Stadtratsmitglieder von einer unglaublichen „Erpressung der Kommunen“, sahen aber durchweg die Notwendigkeit, sich dem „Druck von oben“ zu beugen, Schaden von der Stadt abzuwenden. Nur Michael Rücker beließ es nicht bei einer heftigen Kritik an dem vom Land praktizierten Verfahren, das er als „Raubrittertum“ bezeichnet. Folgerichtig versagte der Christdemokrat der Anhebung der Steuersätze als Einziger seine Zustimmung.
Jahresabschlussrechnung
Zuvor hatte Bruno Hoppen (CDU) den Ratsmitgliedern das Ergebnis der Jahresabschlussrechnung 2010 der Stadt vorgetragen. Soweit die Ausschussmitglieder das beurteilen könnten, vermittele dieser ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kommune. Entsprechend konnte dem Bürgermeister und seinen Beigeordneten Entlastung erteilt werden.
Allerdings übten die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses an der für Laien nicht existenten Möglichkeit heftigste Kritik, die den Kommunen vom Land aufgehalsten Doppik-Haushalte ordnungsgemäß und sachgerecht prüfen zu können. Angesichts der komplizierten und unübersichtlichen Doppik, die eine Prüfung der Haushalte von Wirtschaftsprüfern statt von Laien verlange, würden sie die Entlastungsempfehlung schon mulmigen Gefühlen aussprechen, ja sogar von Gewissenskonflikten war die Rede. Die durch nachvollziehbare Hoffnung, von der Doppik wieder zu der wesentlich übersichtlicheren Kameralistik zurückkehren zu können, scheint aber mehr als trügerisch .
Sanierungssatzung
Vor über 20 Jahren, im Oktober 1982 hatte der Stadtrat per Satzung den „Altstadtbereich“ den Vorschriften des damals geltenden Städtebauförderungsgesetzes entsprechend als förmliches Sanierungsgebiet ausgewiesen.
So wurden etwa die Unterführung der B 42 gebaut, der Marktplatz wie die Fußgängerzone vom Rheintor zum Neutor ausgebaut und als letzte größere Maßnahme das Altgymnasium zum Bürgerkommunikationszentrum umgebaut. „Insgesamt wurden von 1978-902 Fördermittel des Landes und des Bundes in Höhe von 5,6 Millionen Euro gewährt, während die Stadt rund 2,6 Millionen Euro an Eigenmitteln beitrug“, erinnerte Adi Buchwald. Die seinerzeit in umfangreichem Maße durchgeführte Sanierung sei nun beendet, sodass im Hinblick auf die nun erneut anstehende Altstadtsanierung die alte Satzung aufgehoben werden müsse, da dieser Schritt notwendige Voraussetzung für eine neue Sanierungssanierung sei, waren sich Bruno Hoppen und der SPD-Fraktionsvorsitzende Dieter Lehmann einig. Außerdem würde mit der Aufhebung auch verhindert, dass Bürger der Innenstadt zu etwaigen Ausgleichsleistungen herangezogen werden könnten.
