Politik | 14.04.2015

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

Raumordnungsverfahren positiv beurteilt

Pillig. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat als obere Landesplanungsbehörde das Raumordnungsverfahren für den geplanten Bau einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung der Amprion GmbH zwischen dem Punkt Pillig (Verbandsgemeinde Maifeld) und der Umspannanlage Wengerohr (Stadt Wittlich) mit einer positiven Gesamtbeurteilung abgeschlossen. In diesem 47 Kilometer langen Streckenabschnitt sollen verschiedene vorhandene Hoch-/Höchstspannungsfreileitungen demontiert werden, um unter weitgehender Einbeziehung der vorhandenen Schutzstreifen die neue Höchstspannungsfreileitung zu errichten. Dieses Vorhaben ist Bestandteil des Bundesbedarfsplans und des Netzentwicklungsplans Strom und soll die Versorgungssicherheit im Zuge der Energiewende gewährleisten. Da im Abschnitt von Pillig bis Melchhof (Verbandsgemeinde Traben-Trarbach) vonseiten der Deutschen Bahn Energie GmbH ein paralleler Ausbaubedarf besteht, soll zudem deren 110-kV-Bahnstromleitung auf einem Gemeinschaftsgestänge mit der Amprion-Höchstspannungsfreileitung geführt werden.

Die SGD Nord hat im Raumordnungsverfahren die in den Landkreisen Mayen-Koblenz, Cochem-Zell und Bernkastel-Kues betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbände beteiligt. Ebenso wurden die Fachstellen des Naturschutzes, der Wasserwirtschaft, der Forstwirtschaft, der Landwirtschaft und weitere von der Planung betroffenen Behörden, Versorgungsträger und Naturschutzverbände angehört.

Im raumordnerischen Entscheid sind die von den Verfahrensbeteiligten sowie die aus der Öffentlichkeit vorgetragenen Belange und Schutzgüter bewertet und mit dem Vorhaben abgewogen worden. Das Ergebnis mündet in der Raumordnungstrasse.

Die SGD Nord hat in der Gesamtabwägung festgestellt, dass die mit dem Vorhaben verbundenen positiven Effekte einer sicheren Stromversorgung und der verstärkten Einspeisung erneuerbarer Energien in das Stromnetz die nachteiligen Auswirkungen auf die berührten fachlichen Belange unter überörtlichen Aspekten überwiegen.

Hierbei fällt besonders ins Gewicht, dass aufgrund des vorhandenen Leitungskorridors der bestehenden Hoch-/Höchstspannungsfreileitungen bereits Vorbelastungen bestehen, welche für die einzelnen Schutzgüter relevant sind. Zudem wird mit der Gemeinschaftsleitung von Pillig bis Melchhof den Vorgaben der Raumordnung entsprochen, Leitungstrassen zur Minimierung der Eingriffe für den Menschen und seine Umwelt zu bündeln.

Diese positive Gesamtbeurteilung ergeht unter Maßgaben und Hinweisen, die im anschließenden Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigen sind. Hierbei handelt es sich vor allem um Maßnahmen, die die erforderlichen Kompensationen der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft und in die Belange der Wasserwirtschaft sicherstellen sollen.

Besondere Bedeutung kommt im nachfolgenden Zulassungsverfahren auch der Betrachtung der Eingriffe in die forstlichen Bestände zu. Nach den Raumordnungsunterlagen ist eine Überspannung der betroffenen Waldflächen, die in Natura-2000-Gebieten liegen, vorgesehen.

Nach den Maßgaben ist in der Detailplanung zu prüfen, ob auch die Waldflächen zu überspannen sind, die in den regionalen Raumordnungsplänen bereits als Vorranggebiete für die Forstwirtschaft festgelegt sind beziehungsweise in den neuen Regionalplänen Mittelrhein-Westerwald und Region Trier festgelegt werden. Außerdem sind Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Betroffenheit landwirtschaftlicher Strukturen und Nutzungen sowie der Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Erholungsnutzung erforderlich. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wird in den betroffenen Verbandsgemeinden und in der Stadt Wittlich bekanntgegeben.

Pressemitteilung der Struktur-

und Genehmigungsdirektion Nord

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