Politik | 22.08.2026

FWM: 1.561 Zahlungserinnerungen – Bürokratiemonster WKB?

5450 WKB-Beitragsbescheide, 600 Adresskorrekturen, 350 Widersprüche und 110 bestrittene Zugänge

Viel Papier statt Klarheit? 1.561 Zahlungserinnerungen verschickte die Mayener Stadtkasse Anfang August zur Abrechnungseinheit 7. Die FWM sieht darin Hinweise auf eine mögliche „Kettenreaktion“ aus Erinnerungen, Prüfungen und weiteren Verwaltungsvorgängen.

Mayen. Betroffene Bürgerinnen und Bürger staunten und meldeten sich bei der FWM: Wie konnte es zu 1.561 Zahlungserinnerungen kommen? Anfang August 2026 hat die Stadtkasse für die

Abrechnungseinheit 7 des WKB insgesamt 1.561 Zahlungserinnerungen verschickt. Für die FWM-Fraktion wirft dieser in dieser Form bislang einmalige Erinnerungslauf in der Geschichte der Stadt Mayen grundsätzliche Fragen zum gesamten Verfahren der wiederkehrenden Beiträge für den Straßenbau (WKB) auf. Wie viele der 1.561 Fälle waren tatsächlich noch offen? Wurden bereits geleistete Zahlungen möglicherweise noch nicht verbucht oder einem Vorgang nicht korrekt zugeordnet? Und vor allem: War in jedem einzelnen Fall sichergestellt, dass der ursprüngliche Beitragsbescheid tatsächlich ordnungsgemäß bekanntgegeben worden war?

Für die Freien Wähler Mayen (FWM) zeichnet sich zunehmend das Bild einer Kettenreaktion eines Bürokratiemonsters ab: Aus einem Beitragsbescheid wird eine Zahlungserinnerung, aus der Erinnerung entsteht eine neue Prüfung, aus der Prüfung möglicherweise eine Adresskorrektur oder eine Klärung des Bescheidzugangs – und aus einzelnen Unklarheiten entstehen weitere Verwaltungsvorgänge. „Ein einzelner Vorgang mag erklärbar sein. Entscheidend ist aber die Summe“, so FWM- Fraktionsvorsitzender Hans-Georg Schönberg.

5.450 Bescheide – 1.561 Zahlungserinnerungen

Im November 2025 hatte die Verwaltung nach eigenen Angaben insgesamt 5.450 WKB-Beitragsbescheide für die Jahre 2023 und 2024 versandt. Das Gesamtvolumen betrug 1.853.643,02 Euro. Bereits bei der Bearbeitung mussten nach Angaben der Verwaltung rund 600 Adressen korrigiert werden. Hinzu kamen etwa 350 Widersprüche gegen die Beitragsbescheide, die derzeit noch in Bearbeitung sind. Obwohl die Bescheide nach einem Monat fällig waren, verschickte die Verwaltung erst nun - rund neun Monate später - 1.561 Zahlungserinnerungen. Das entspricht rund 28,6 Prozent der ursprünglich versandten 5.450 Bescheide.

Für die FWM stellt sich deshalb nicht nur die Frage, warum so viele Erinnerungen erforderlich waren. Entscheidend sei vielmehr, wie sich diese Fälle zusammensetzen und wie viele davon tatsächlich noch offene und berechtigte Forderungen betreffen.

110 Bürger sagen: „Ich habe den Bescheid nie bekommen“

Besonders aufmerksam macht die FWM auf 110 Fälle, in denen Empfänger einer Zahlungserinnerung erklärt haben, den ursprünglichen Beitragsbescheid überhaupt nicht erhalten zu haben. Nach Angaben der Verwaltung befinden sich alle 110 Fälle weiterhin in Bearbeitung. Damit entsteht eine weitere Stufe innerhalb des Verfahrens: Zunächst wird ein Beitragsbescheid verschickt. Monate später erhält der Betroffene eine Zahlungserinnerung. Dieser erklärt daraufhin, dass ihm der ursprüngliche Bescheid nicht zugegangen sei. Anschließend muss die Verwaltung klären, ob und wie der Bescheid ordnungsgemäß bekanntgegeben wurde. Für die FWM ist das mehr als eine reine Formalie. Wenn der ursprüngliche Bescheid nicht nachweisbar ordnungsgemäß bekanntgegeben wurde, stellt sich aus Sicht der Fraktion die Frage, auf welcher Grundlage die anschließende Zahlungserinnerung erfolgt ist und welche Konsequenzen sich daraus für den jeweiligen Vorgang ergeben. Es ist davon auszugehen, dass in vielen Fällen die Verwaltung einen neuen aktuellen Bescheid mit neuem Fristlauf versenden muss.

„Ja“ und „Nein“ bei der Frage der Bekanntgabe

Besonders erklärungsbedürftig sind für die Freien Wähler Mayen die Antworten der Verwaltung auf zwei Fragen zur Bekanntgabe der Beitragsbescheide. Auf die Frage, ob vor dem Versand der Zahlungserinnerungen geprüft worden sei, ob die jeweiligen Beitragsbescheide ordnungsgemäß bekanntgegeben wurden, antwortete die Verwaltung mit „Ja“. Gleichzeitig erklärte die Verwaltung auf die Frage, ob bei den Erinnerungsläufen für jeden Fall systematisch geprüft und dokumentiert worden sei, dass der ursprüngliche Beitragsbescheid den Empfänger tatsächlich ordnungsgemäß erreicht habe, mit „Nein“. Begründet wurde dies damit, dass die Adresse auf dem ursprünglichen Bescheid mit der Adresse in den Verwaltungsakten übereinstimme. Genau hier sieht die FWM einen Widerspruch: Eine richtige Adresse bedeutet noch nicht automatisch, dass ein Bescheid den Bürger auch tatsächlich ordnungsgemäß erreicht hat. Gerade in den 110 Fällen, in denen Bürger nach Erhalt der Zahlungserinnerung erklären, den ursprünglichen Bescheid nie bekommen zu haben, müsse deshalb nachvollziehbar geprüft werden, was mit dem Bescheid passiert ist.

„Wenn einerseits gesagt wird, die ordnungsgemäße Bekanntgabe sei geprüft worden, andererseits aber keine systematische Prüfung und Dokumentation erfolgt ist, stellt sich die Frage, was genau vor dem Versand der Zahlungserinnerungen tatsächlich geprüft wurde“, erklärt Schönberg.

Auch SEPA-Mandate werfen Fragen auf

Zusätzliche Hinweise erreichen die FWM von Bürgerinnen und Bürgern, die trotz eines erteilten SEPA-Lastschriftmandats eine Zahlungserinnerung erhalten haben. Mehrere Betroffene berichten nach Angaben der FWM, sie hätten daraufhin Kontakt mit der Stadtkasse aufgenommen. Nach ihren Schilderungen sei dort festgestellt worden, dass ein vorhandenes Lastschriftmandat offenbar nicht korrekt im Verwaltungssystem mit dem nötigen Häkchen gekennzeichnet gewesen sei.

Sollten sich solche Fälle bestätigen, würde sich die Kettenreaktion um einen weiteren Baustein erweitern: Ein Bürger erteilt ein SEPA-Lastschriftmandat, der fällige Betrag wird offenbar nicht eingezogen und anschließend wird eine Zahlungserinnerung verschickt. Erst danach beginnt die Suche nach der Ursache. „Wenn ein Bürger der Stadt ein wirksames Lastschriftmandat erteilt hat und der Einzug aufgrund einer fehlerhaften oder fehlenden Kennzeichnung nicht erfolgt, stellt sich die Frage, warum anschließend überhaupt eine Zahlungserinnerung ausgelöst wurde“, so Schönberg.

FWM fordert nachvollziehbare Aufklärung

Für die FWM geht es deshalb längst nicht mehr allein um die 1.561 verschickten Schreiben. Vielmehr müsse die Verwaltung transparent machen, wie diese Erinnerungsvorgänge tatsächlich zustande

gekommen sind und wie viele davon am Ende tatsächlich berechtigte offene Forderungen betreffen. Für jeden einzelnen Vorgang müsse eindeutig nachvollziehbar sein: Was wurde ursprünglich festgesetzt? Wurde der Bescheid ordnungsgemäß bekanntgegeben? Wurde gezahlt? Wurde die Zahlung korrekt verbucht? Bestand ein SEPA-Mandat? Warum wurde eine Zahlungserinnerung ausgelöst? Und ist die Forderung heute tatsächlich noch offen? „Am Ende muss jeder Vorgang nachvollziehbar sein“, erklärt Schönberg. „Die Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass ein Beitragsverfahren korrekt, transparent und ohne unnötige Schleifen funktioniert.“ Denn genau diese Schleifen werfen für die FWM die entscheidende Frage auf: Wie kann aus einem einzelnen Beitragsbescheid ein Vorgang werden, der Monate später in eine Zahlungserinnerung, eine Prüfung, eine Korrektur und im Zweifel in weitere Verwaltungsvorgänge mündet? Für die FWM muss die Verwaltung deshalb nicht nur die 1.561 Zahlungserinnerungen abarbeiten. Sie muss auch klären, warum es überhaupt zu dieser Kettenreaktion kommen konnte. „Genau das meinen wir mit der Kettenreaktion eines Bürokratiemonsters“, so Schönberg. „Ein Bescheid sollte einen Vorgang klären – und nicht immer neue Vorgänge erzeugen.“

Pressemitteilung FWM: 21.08.2026

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