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Fälligkeitstermin für Wasser/laufenden Entgelte der Abwasserbeseitigung steht an
Mayen. Zum 15.08.2026 sind die fälligen Abschläge für Wasser/ laufenden Entgelte der Abwasserbeseitigung zu zahlen oder werden bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat pünktlich und bequem von Ihrem Konto eingezogen.
Wer Interesse an der Teilnahme am Einzugsverfahren hat, kann das Formular auf der Internetseite www.stwmy.de unter Wasserversorgung – Onlineformulare Wasserversorgung (Vorlage SEPA-Lastschriftmandat) ausdrucken (auch erhältlich bei Ihrer Kundenbetreuung Telefon 02651/9667-0, E-Mail info@stwmy.de) und ausgefüllt
per Post an die Stadtwerke Mayen GmbH zurückschicken oder in den Briefkasten am Service-Center der Stadtwerke, Kehriger Straße 8, einwerfen. Damit gerät keiner der vier Fälligkeitstermine am 01. März sowie jeweils zum 15. Mai, August und November in Vergessenheit. Ein Widerruf ist jederzeit unproblematisch möglich.
Wichtige Informationen zur Einführung der wiederkehrenden Beiträge Abwasserbe-seitigung finden Sie auf der Internetseite des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung – insbesondere unter der Rubrik: Entgelte/Schmutzwasser oder /Niederschlagswasser (www.awbmy.de).
Stadt Mayen
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