Sozialrecht kompakt
Infoveranstaltung zu Krankheit, Rente und Pflege in Mendig – VdK Kreisverband Mayen informiert
aus Andernach
Mendig. Am 7. Mai 2026 fand eine weitere Infoveranstaltung zum Thema „Krankheit, Rente und Pflege“ des VdK Kreisverband Mayen in Mendig statt.
Im Zuge der Digitalisierung sind viele Menschen bei Fragen zum Sozialrecht überfordert und alleine gelassen.
Um über alle wichtigen Fragen und bürokratischen Hürden bei längerer Erkrankung zu informieren, wurde durch den Personalrat der Stadt Mendig in Kooperation mit dem VdK Kreisverband Mayen ein Informationsabend organisiert, um interessierte Mitarbeiter der Stadt Mendig über die zustehenden Sozialleistungen bei Krankheit, Rente und Pflege aufzuklären.
Um diese Veranstaltung zu planen hat Gertrud Schomber, selbst im Personalrat der Stadt Mendig tätig und gleichzeitig auch im Kreisvorstand des VdK Mayen aktiv, die Personalratsvorsitzende Heike Langenhan über die Arbeit des VdK und die möglichen Referenten informiert.
Egon Schmitt, Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung, erklärte anhand einer Rentenauskunft, die unterschiedlichen Rentenarten. Jeder sollte prüfen, ob alle Zeiten im Rentenkonto, z. B. die Berufsausbildung und die Kindererziehungszeiten, korrekt erfasst sind, da diese die Rentenhöhe positiv
beeinflussen. Eine Rentenauskunft kann online oder telefonisch bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden.
Bettina Gerz, Kreisgeschäftsführerin des VdK Mayen informierte die Besucher zum Thema Krankengeldanspruch und Höhe. Bei längerer Erkrankung werden viele Menschen von der Krankenkasse oder auch vom Arbeitsamt zum Rehaantrag aufgefordert. Das ist richtig und gesetzlich geregelt, um festzustellen, ob Arbeitsundfähigkeit oder sogar Erwerbseunfähigkeit vorliegt und somit ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.
Wie geht es nach dem Höchstanspruch auf Krankengeld weiter? Dirk Lichtenberg vom VdK erklärte den nötigen Antrag auf Arbeitslosengeld, auch bei noch bestehendem Arbeitsverhältnis. Wichtig ist, dass man sich immer eine Bestätigung über die eingereichten Unterlagen geben lässt und sich auf keinen Fall mündlich „abwimmeln“ lässt.
Abschließend stellte Bettina Gerz die Grundsätze der gesetzlichen Pflegeversicherung vor. Besonders die zustehenden Leistungen wurden erläutert, da viele Menschen gar nicht informiert sind, womit sie bei der Pflege unterstützt werden können.
Nach den Vorträgen hatten die Besucher die Möglichkeit ihre persönlichen Anliegen mit den Fachleuten zu besprechen. Die Besucher lobten vor allem, dass man in verständlicher Sprache über die doch komplizierten sozialrechtlichen Regelungen aufgeklärt wurde.
Weitere Infoveranstaltungen in der Region sind in Planung.
