Politik | 31.10.2026, 11:42 Uhr

Halteverbote, kostenlose Stellplätze: FWM fordert Klarheit

Neue Bürgerhinweise zur Gebührenpraxis und Nutzung öffentlicher Parkflächen

Finstingenstraße: Neun kostenlose Stellplätze in der unteren Finstingenstraße: Die FWM fragt, warum die angekündigte Parkraumbewirtschaftung bislang nicht umgesetzt wurde.
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Mayen. 1.000,50 Euro für das Freihalten von Parkplätzen an einer Baustelle, jahrelange Haltverbote in der Bürresheimer Straße und neun weiterhin kostenlose Stellplätze in der unteren Finstingenstraße: Gleich mehrere Fälle werfen Fragen zum Umgang der Stadt Mayen mit öffentlichen Parkflächen auf. Nachdem die FWM die Sondernutzungsgebühren für baustellenbedingte Haltverbote in der Balduinstraße kritisiert hat, haben sich weitere Bürger mit Hinweisen an die Fraktion gewandt.

Warum gelten unterschiedliche Maßstäbe?

In der Bürresheimer Straße zwischen „Dicker Baum“ und Viadukt besteht nach Angaben von Bürgern seit Jahren ein eingeschränktes Haltverbot (Foto), durch das tagsüber öffentliche Parkmöglichkeiten wegfallen. Die Freien Wähler Mayen (FWM) möchten wissen, warum es eingerichtet wurde, ob es weiterhin notwendig ist und ob für die betroffenen Flächen Gebühren anfallen.

Auch in der unteren Finstingenstraße im Bereich des REWE-Marktes sieht die FWM- Stadtratsfraktion Klärungsbedarf. Dort wurden 2022/23 zunächst neun kostenlose Parkplätze im Rahmen einer Testphase eingerichtet. Nach Angaben der FWM kündigte die Verwaltung 2023 an, anschließend einen weiteren Parkscheinautomaten aufzustellen. Bis heute sei dies offenbar nicht umgesetzt worden. Zudem sollen einzelne Stellplätze teilweise über Wochen von denselben Fahrzeugen belegt werden.

„Wir müssen nachvollziehen können, warum für das Freihalten von Parkplätzen bei einer Baustelle erhebliche Gebühren verlangt werden, während andere öffentliche Stellplätze über Jahre kostenlos bleiben oder durch Haltverbote nicht zur Verfügung stehen“, erklärt Hans-Georg Schönberg, der Fraqktionsvorsitzende der FWM im Mayener Rat. Dabei müsse jeder Fall anhand seiner rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen beurteilt werden.

Erst bestehende Regelungen prüfen, dann neue Belastungen diskutieren!

Angesichts der angespannten Haushaltslage und des für 2027 im Raum stehenden Defizits von mehr als zehn Millionen Euro stellt sich für die FWM auch die Frage, ob vorhandene Einnahmemöglichkeiten konsequent geprüft und angekündigte Maßnahmen umgesetzt werden.

Die Fraktion fordert deshalb Aufklärung über die rechtlichen Grundlagen, die Notwendigkeit bestehender Haltverbote, die weiterhin kostenlose Nutzung der Stellplätze in der Finstingenstraße und die bislang ausgebliebene Umsetzung der angekündigten Parkraumbewirtschaftung. Für die FWM ist entscheidend: Gebühren müssen nachvollziehbar begründet sein. Gleichzeitig müssen bestehende Regelungen regelmäßig überprüft und angekündigte Maßnahmen transparent umgesetzt werden. Bevor über weitere Belastungen für Bürger gesprochen wird, sollte geklärt sein, ob die vorhandenen Regelungen sachgerecht sind und konsequent angewendet werden.

Pressemitteilung FWM: 29.10.2026“}```

Bürresheimer Straße: Eingeschränktes Halteverbot in der Bürresheimer Straße zwischen „Dicker Baum“ und Viadukt: Die FWM fordert eine Prüfung, ob das Verbot weiterhin notwendig ist und welche Regelungen für die betroffenen Parkflächen gelten.

Bürresheimer Straße: Eingeschränktes Halteverbot in der Bürresheimer Straße zwischen „Dicker Baum“ und Viadukt: Die FWM fordert eine Prüfung, ob das Verbot weiterhin notwendig ist und welche Regelungen für die betroffenen Parkflächen gelten. Foto: Hans-Georg Schönberg

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Finstingenstraße: Neun kostenlose Stellplätze in der unteren Finstingenstraße: Die FWM fragt, warum die angekündigte Parkraumbewirtschaftung bislang nicht umgesetzt wurde. Foto: Hans-Georg Schönberg

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