Allgemeine Berichte | 10.04.2015, 12:30 Uhr

Radfahren in den goldenen Jahren des Kaiserreichs

Nur mit gültiger Radfahrkarte

Nur jeder 60. Mayener besaß um 1900 ein Fahrrad - die Wenigen störten dennoch

Ein neu angelegter Radweg auf dem Boemundring. F. G. Bell

Mayen. In diesem Jahr feiert ein Mayener Radsportverein das 50. Jahr seiner Gründung. Aber auch ohne vereinsmäßig organisiert zu sein, gehören Fahrradfahrer heute zum gewohnten Stadtbild; inzwischen hat man für sie stellenweise auch separate Fahrradwege eingerichtet. Dies war natürlich nicht schon immer so.

Die Industrialisierung der sogenannten goldenen Jahre im deutschen Kaiserreich wirkten sich natürlich auch auf den Straßenverkehr aus, der hier im ländlich strukturierten Bereich hauptsächlich bis dahin mit Fuhrwerken besetzt war. Die Bürger gingen zu Fuß. Doch um 1900 tauchten im Stadtbereich mehr und mehr Personen mit Fahrrädern auf, die natürlich in den engen Straßen für den Fußgänger, weil ungewohnt, störend, ja gefährdend wirkten. Eine solche Situation war ja nicht nur auf Mayen begrenzt. Im Dezember 1900 sah sich wegen des zunehmenden Zweiradverkehrs der preußische Oberpräsident der Rheinprovinz in Koblenz veranlasst, eine „Polizei-Verordnung betreffend den Verkehr mit Fahrrädern auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen“ zu erlassen. Zunächst fanden darin die geltenden Vorschriften für den Fuhrwerksverkehr - von Autos war zu diesem Zeitpunkt noch keine Rede - auf das Fahren mit Fahrrädern sinngemäß Anwendung. Die Polizeibehörden wurden befugt, den Verkehr mit Fahrrädern auch auf bestimmten Fußwegen zuzulassen, was die Straßenverkehrsordnung heute auf Gehwegen ja auch Kindern bis zum 8. Lebensjahr vorschreibt und bis 10. Lebensjahr erlaubt. Verbote für Fahrradfahrer seien auf deutlich lesbaren, das Verbot enthaltenden Tafeln zu versehen. Den Radfahrern wurde weiterhin eine gehörige Vorsicht bei der Leitung eines Rades zur Pflicht gemacht. „…Uebermäßig schnelles Fahren, Umkreisen von Fuhrwerken, Menschen und Thieren und ähnliche Handlungen, welche geeignet sind, Menschen oder Eigenthum zu gefährden, den Verkehr zu stören, Pferde oder andere Thiere scheu zu machen, sind verboten.“ Wettfahren auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen bedürfen der Genehmigung der Wegepolizeibehörde, hieß es weiter, was ja auch heute noch so gültig ist. Innerhalb der Ortschaften und überall da, wo ein lebhafter Verkehr von Wagen, Reitern, Radfahrern und Fußgängern stattfindet, durfte nur mit mäßiger Geschwindigkeit gefahren werden.

Bremse und Licht waren Pflicht

Zur Ausrüstung des Fahrrades waren eine hell brennende Laterne bei Dunkelheit, eine sicher wirkende Hemmvorrichtung (also eine Bremse) sowie eine helltönende Glocke vorgeschrieben. Letztere durfte aber nicht zum „zwecklosen und belästigenden Läuten“ benutzt werden. Langsam zu fahren oder erforderlichenfalls sofort abzusteigen hatte der Radfahrer, „wenn ein Pferd oder ein anderes Thier vor dem Fahrrad scheut.“ Bei der Verkehrsteilnahme mussten Radfahrer eine auf ihren Namen lautende, von der zuständigen Behörde des Wohnortes ausgestellte, für die Dauer des Kalenderjahres gültige Radfahrerkarte mitführen, die sie analog einem Ausweis oder Führerschein Aufsichtspersonen auf Verlangen vorzuzeigen hatten. Anhand dieser vorgeschriebenen Radfahrerkarte schätzte die Mayener Zeitung im April 1901 die Anzahl der Radfahrer in Mayen: „…Bis jetzt sind bei der hiesigen Polizeibehörde 142 Radfahrkarten gelöst worden; rechnet man die Zahl der noch nicht gelösten Karten hinzu, so dürfte man nicht zu hoch greifen, wenn man die Zahl der hiesigen Radfahrer auf wenigstens 200 annimmt, sodass also ungefähr auf je 60 Einwohner 1 Radfahrer kommt.“ Ein Unfall zwischen einem Radfahrer und einem Kind auf dem Marktplatz war der gleichen Zeitung im August 1901 folgende Meldung wert: „Obwohl das schnelle Radeln durch die Stadt verboten ist, kamen gestern Abend drei junge Radler die Töpferstraße heruntergesaust und machten auf dem Marktplatz die so „beliebten Schwenkungen“ um den Brunnen, wobei einer ein kleines Mädchen um radelte. (…) Eine exemplarische Strafe wäre hier sehr am Platze.“ Ein besorgter Leser appellierte im Juli 1903: „Immer und immer wieder muß die Mahnung an die Radfahrer wiederholt werden, sich bei dem Verkehr auf offenen Straßen ein anständiges Tempo anzugewöhnen. (…) Also nochmals ihr Radfahrer, nehmt etwas mehr Rücksicht auf Eure Mitbürger, die da sich auf Schusters Rappen im Freien bewegen!“

Heute gehören Fahrräder zum vertrauten Stadtbild. Jedes Kind lernt über ein Laufrad, evtl. auf einem Kleinrad mit Stützrädern bis hin zu seinem dem Alter entsprechenden größeren Rad die Beherrschung eines solchen Verkehrsmittels. Später wird es von Lehrern und Polizeibeamten in der Jugendverkehrsschule auf die Gefahren des Straßenverkehrs vorbereitet. Und obwohl heute fast in jedem Haushalt meist mehrere Fahrräder vorhanden sind, der Straßenverkehr sich total verändert hat und vielfache Gefahren birgt, sind die Unfälle, an denen Fahrradfahrer beteiligt sind, löblicherweise relativ gering. Die Mayener Polizei bearbeitete im vergangenen Jahr in ihrem Bereich zwar über 2.000 Verkehrsunfälle, doch Radfahrer waren lediglich an 19 Fällen beteiligt, von denen allerdings acht Personen schwer und elf leicht verletzt wurden.Franz G. Bell

Kottenheim

Ein neu angelegter Radweg auf dem Boemundring. Foto: F. G. Bell

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