Allgemeine Berichte | 20.04.2026

Finanzämter informieren

Steuerbegünstigung von Vereinen wird geprüft

Mayen. Finanzämter prüfen alle drei Jahre, ob steuerbegünstigte Vereine die Voraussetzungen für Steuerbefreiungen erfüllen. Betroffene Vereine erhalten ein Informationsschreiben zur Abgabe der Steuererklärung.

Für die Steuererklärung müssen der Vordruck „KSt 1“ mit „Anlage Gem“ sowie u. a. Kassenberichte und Tätigkeitsberichte beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

Die Abgabefrist für nicht steuerlich beratene Vereine ist der 31.07.2026. Eine Fristverlängerung kann beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Die Erklärung ist grundsätzlich elektronisch über „Mein ELSTER“ (www.elster.de) einzureichen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung bietet das Landesamt für Steuern unter www.lfst.rlp.de („Elster > Klickanleitungen > Mein ELSTER für Vereine“).

Vereine mit geringen Einnahmen (steuerpflichtige Umsätze unter 25.000 € jährlich) können in Rheinland-Pfalz eine vereinfachte Überprüfung nutzen. In diesem Fall genügt zusätzlich der vollständig ausgefüllte Vordruck „Gem 1 – Anlage“ (unter www.lfst.rlp.de „Information> Vereine >Vordrucke > Sonstige Vordrucke“). Kassenberichte sind zunächst nicht erforderlich. Geschäfts- oder Tätigkeitsberichte müssen immer abgegeben werden.

Eine ausführliche Presseinformation zu diesem Thema findet sich auf den Internetseiten des Landesamtes für Steuern unter: https://lfst.rlp.de/nachrichten-1

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