Politik | 06.02.2015

Finanzamt Mayen

Zahlungen Kfz-Steuer

Mayen. Bereits seit April 2014 hat der Zoll die Bearbeitung der Kraftfahrzeugsteuer von den rheinland-pfälzischen Finanzämtern übernommen. In Informationsschreiben und verschiedenen Presseveröffentlichungen wurde darauf hingewiesen, dass sich die Bankverbindung für die Zahlung der Kfz-Steuer mit dem Zuständigkeitswechsel ebenfalls geändert hat. Zahlungen sind nur noch an die zuständige Bundeskasse der Hauptzollämter möglich, nicht mehr an die Finanzkassen der Länder. Lastschrifteinzugsermächtigungen bleiben jedoch weiterhin gültig und wurden auf die neuen Bankverbindungen umgestellt. Überweisungen dagegen, die noch an die Landesfinanzkasse gerichtet sind, werden ab dem 1. März nicht mehr automatisch an die zuständige Bundeskasse weitergeleitet. Die hier eingehenden Zahlungen werden daher zurück überwiesen. Dies kann unangenehme Konsequenzen für die betroffenen Fahrzeughalter haben. Neben Säumniszuschlägen kann im schlimmsten Fall eine Zwangsabmeldung folgen. Ansprechpartner rund um die Kfz-Steuer für den Bereich des Finanzamts Mayen ist das Hauptzollamt Ulm, die Bankverbindung lautet: Bundesbank - Filiale München, IBAN DE51 7500 0000 0075 0010 09. Eine Liste der örtlichen Kontaktstellen findet sich unter www.zoll.de. Infos zur Kraftfahrzeugsteuer gibt es bei der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung, Tel. (03 51) 4 48 34-5 50; E-Mail: info.kraftst@zoll.de.

Pressemitteilung

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