Meckenheim schreibt Verbesserung der Breitbandversorgung aus
Befragungsergebnis liegt vor
Altendorf, Ersdorf, Lüftelberg und Teilbereiche von Merl sind betroffen
Meckenheim. Die Stadt Meckenheim verfolgt das Ziel einer flächendeckenden Grundversorgung mit schnellen Internetzugängen. Um den Bedarf nach schnelleren Breitbandzugängen nachzuweisen, hat die Stadtverwaltung Ende 2012 eine Befragung der Haushalte durchgeführt. Die Befragung und das Ergebnis sind Voraussetzungen dafür, zukünftig Fördermittel des Landes für die Verbesserung der Breitbandversorgung erhalten zu können. Hierzu müssen eine flächendeckende Unterversorgung (derzeit definiert mit weniger als 2.000 kbit/s Downstream) und der Bedarf nach schnelleren Breitbandzugängen nachgewiesen werden. Das Ergebnis der Befragung liegt nun vor: Insgesamt wurden 466 Fragebögen bewertet, das entspricht rund zehn Prozent der befragten Haushalte. In Altendorf haben 89 Prozent der Teilnehmer angegeben, dass sie derzeit mit weniger als zwei Mbit/s versorgt sind, in Ersdorf waren es 95 Prozent, in Lüftelberg 86 Prozent und in Merl 65 Prozent. Nach der Auswertung der Adressen und der Abstimmung mit den Versorgungsträgern kommt das beauftragte Büro fnkconsult aus Köln zu dem Ergebnis, dass die Stadtteile Altendorf, Ersdorf und Lüftelberg sowie zwei Teilbereiche des Stadtteils Merl von einer flächendeckenden Unterversorgung betroffen sind.
Die vorgeschriebene Erkundung des örtlichen Breitbandmarkts im Markterkundungsverfahren zu Beginn des Jahres 2013 hat ergeben, dass ohne die Gewährung einer Beihilfe eine flächendeckende Breitbandversorgung mit den geforderten Verfügbarkeiten in den betroffenen Bereichen nicht möglich ist. Aus diesem Grund ist die Stadt Meckenheim auf der Basis der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume“ und des hierzu veröffentlichten Leitfadens bereit, eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu gewähren. Da die Stadt Meckenheim in der Versorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und freien Berufe mit Breitband-Diensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sieht, wurden in den Haushaltsentwurf der Stadt insgesamt 720.000 Euro eingestellt. Diese Mittel stehen als Investitionskostenzuschuss für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur zur Verfügung. Die Stadt wird einen Fördermittelantrag stellen, um 75 Prozent der Kosten erstattet zu bekommen, so dass letztendlich 180.000 Euro Eigenmittel in die Projekte fließen könnten.
Haushalt
Über den Haushalt entscheidet der Stadtrat am 20. März. Aktuell schreibt die Stadt die Verbesserung der Breitbandversorgung öffentlich aus. Bis 8. Mai sind die Netzanbieter aufgefordert, Lösungen zur Breitbandversorgung der genannten Ortschaften anzubieten. Der Netzanbieter muss je angebotenem Los eine flächendeckende Breitbandversorgung für mindestens 97 Prozent der Haushalte und einer Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens zwei Mbit/s im Download auch bei Spitzenbelastung garantieren. Entsprechend dem von den Haushalten und Gewerbebetrieben durch die Befragung gemeldeten Bedarf an Übertragungsraten wird eine höhere Übertragungsrate von sechs Mbit/s im Download ausdrücklich erwünscht.
Der Netzanbieter hat den benötigten Zuschussbedarf - Fehlbetrag zwischen Investitionskosten und Wirtschaftlichkeitsschwelle - im Rahmen seines Angebotes plausibel und nachvollziehbar darzustellen. Die Beihilfe steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushalts- und Fördermittel.
Offenes und transparentes Auswahlverfahren
Bei dem nachfolgend beschriebenen offenen und transparenten Auswahlverfahren handelt es sich um ein Verfahren im Sinne des Beihilferechtes der EU zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen. Mit Abgabe des Angebots wird anerkannt, dass es sich hierbei nicht um ein verpflichtendes Vergabeverfahren handelt und somit keine Ansprüche gegenüber der ausschreibenden Stelle begründet werden.
Mit der Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Auftragsvergabe verbunden. Dies kann auch dazu führen, dass keines oder nur einzelne der veröffentlichten Projekte/Lose vergeben werden. Ein Aufwandsersatz für die Angebotserstellung kann nicht gewährt werden.
Zur Ausschreibung
http://www.breitband.nrw.de/ausschreibungen/2013/stadt-meckenheim-auswahlverfahren.html Weitere Informationen sind bei Wirtschaftsförderer, Dirk Schwindenhammer, Tel. (0 22 25) 91 72 16, E-Mail: dirk.schwindenhammer@meckenheim.de erhältlich.
Pressemitteilung der
Stadt Meckenheim
