Politik | 02.09.2015

Gegen Riesen-Windräder zwischen Meckenheim und Rheinbach

BfM: Die Argumente sind schwerwiegend

Rechte der betroffenen Bürger, sowie die Beeinträchtigungen der Landschaft und Natur seien zu berücksichtigen

Meckenheim/Rheinbach. Zahlreiche Bürger haben sich mit handfesten Argumenten zu Wort gemeldet. Die Aussagen sind eindeutig: Windkraftanlagen zwischen Meckenheim und Rheinbach mit bis zu 150 Metern Höhe, wie sie der neue Bebauungsplan 117a „Auf dem Höchst“ vorsieht, sind nicht zu akzeptieren! Seit 2004 gilt im fraglichen Gebiet der Bebauungsplan 117a „Auf dem Höchst“, der Windräder mit einer Höhe bis zu 50 Metern zulässt. In der Zwischenzeit sind neue Baugebiete erschlossen und bebaut worden, insbesondere die Norderweiterung, Meckenheims „Sonnenseite“, die 2012 zur Bebauung freigegeben wurde. Parallel dazu, ohne dass wohl die meisten der neuen Hausbauer das erfuhren, wurde der neue Bebauungsplan 117a entworfen. Dieser sieht Windräder mit bis zu 150 Metern (!) vor, was ungefähr der Höhe des Kölner Doms entsprechen würde. Von der Möglichkeit, während der Offenlage des Plans Einwendungen gegen diesen vorzulegen, haben zahlreiche Bürger Gebrauch gemacht. Manche von ihnen haben ihre Einwendungen der Wählervereinigung BfM zur Kenntnis gegeben. Ein wesentlicher Kritikpunkt ist, dass die Bürger beim Kauf der Grundstücke nicht von der vorgesehenen Änderung des Bebauungsplans informiert wurden. Wenn sie es vorher gewusst hätten, dass in nur 700 Metern Entfernung zu den Wohnhäusern riesige Windräder errichtet werden sollen, hätte dieses viele potenzielle Hausbauer vom Kauf ihrer Grundstücke abgehalten. Man befürchtet einen nachhaltigen Wertverlust der Häuser. Der Schutzabstand zu Lärm und Schattenwurf sei zu gering, ein Mindestabstand von 1500 Metern sei unabdingbar. Das Landschaftsbild mit seinen Obstanbaukulturen werde zerstört, der Erholungscharakter gehe verloren, die Eingriffe in Flora und Fauna und der Verlust wertvollen Ackerbodens seien nicht hinnehmbar. Weiterhin wird begründet, dass zum Beispiel in Deutschland und in Dänemark inzwischen genügend Erfahrungen vorlägen, die beim Bebauungsplan nicht berücksichtigt worden seien. Inzwischen gäbe es Erkenntnisse, dass entgegen früheren Behauptungen Infraschall gesundheitsgefährdend sei. Dieser tieffrequente Schall unterhalb der Hörschwelle breite sich nahezu ungehindert aus und könne das persönliche Wohlbefinden erheblich negativ beeinflussen. Aus Sicht der BfM ist es an der Zeit, aus allen Argumenten ein Pro und Contra zum Bebauungsplan zu ziehen. Auf der einen Seite besteht ein Interesse der Allgemeinheit an der Förderung der Windenergie, der daher Raum gegeben werden muss, auf der anderen Seite sind die Rechte der betroffenen Bürger, ihre Gesundheit und Lebensqualität sowie die Beeinträchtigungen der Landschaft und Natur zu berücksichtigen. Diese Abwägung hat in dem bisherigen Bebauungsplan aus dem Jahr 2004 dazu geführt, dass die Höhe der Windräder auf 50 Meter begrenzt wurde. Der Bürgermeister schrieb im Jahr 2010 der BfM-Fraktion, dass 50 m hohe Windräder wirtschaftlich zu betreiben seien. Warum soll das heute anders sein? Auch prominente CDU-Politiker teilen die Bedenken der betroffenen Anwohner. Eine Bürgerin berichtet, die beiden CDU-Landespolitiker Ilka von Boeselager und Armin Laschet hätten bei ihrem Besuch in Meckenheim auf Nachfrage die Meinung vertreten, Windkraftanlagen gehören nicht in unsere dicht besiedelte Region, sie gehören dahin, wo genug Wind weht und weit ab von Wohngebieten, wo sie niemanden stören. Eine vernünftige Ansicht, die die Bürger für Meckenheim gerne teilen!Pressemitteilung

der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)

www.bürger-für-meckenheim.de

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