Information der Stadt Meckenheim
Das neue Nichtraucher- schutzgesetz in NRW
Meckenheim. In ganz Nordrhein-Westfalen gilt ab dem 1. Mai ein neues, verschärftes Gesetz zum Nichtraucherschutz. Demnach besteht in allen Gaststätten und Kneipen ein generelles Rauchverbot. Ausnahmen, die bis zum 30. April galten, wurden gestrichen. Dies betrifft auch Festzelte und Brauchtumsveranstaltungen.
Lediglich bei Feiern in geschlossenen Gesellschaften darf in Gaststätten noch geraucht werden. Allerdings nur dann, wenn der Betrieb über einen abgetrennten Raum verfügt oder die gesamte Gaststätte für die Festlichkeit reserviert wird.
Die Einrichtung von Rauchergaststätten, Raucherclubs und Raucherräumen ist künftig nicht mehr gestattet. Bei Brauchtumsveranstaltungen, auch wenn sie in Festzelten stattfinden, besteht ebenfalls ein Rauchverbot.
Weitere Informationen und das komplette Gesetz sind auf folgenden Internetseiten sowie unter der kostenlosen Hotline des zuständigen Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA NRW), Tel. (08 00) 3 03 08 34 (Mo. bis Fr. 8 bis 18 Uhr) oder per E-Mail nichtraucherschutz@mgepa.nrw.de, www.mgepa.nrw.de/gesundheit/praevention/nichtraucherschutz/informationsservice_zum_nichtraucherschutz/index.php oder www.dehoga-nordrhein.de/aktuell/rauchverbot erhältlich.
Bei Fragen steht einem der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Martin Biehl, Tel. (0 22 25) 91 71 91, E-Mail: martin.biehl@meckenheim.de oder Stephan Metzen, Tel. (0 22 25) 91 71 52, E-Mail: stephan.metzen@meckenheim.de zur Verfügung. Pressemitteilung der
Stadtverwaltung Meckenheim
