Politik | 09.12.2014

Freie Demokratische Korrespondenz Meckenheim

Der Kuchenbasar ist nicht in Gefahr

Ungekennzeichnete Lebensmittel auf Straßenfesten erlaubt

Meckenheim. Ab 13. Dezember müssen zwar 14 Allergene (z. B. Soja, Nüsse, Milchzucker) auch auf unverpackten Waren beim Bäcker, Metzger, in der Eisdiele, im Restaurant oder in der Gemeinschaftsverpflegung angegeben werden.

Diese Vorschrift gilt jedoch nicht, wie von der Europäischen Kommission („Der Kuchenbasar ist nicht in Gefahr“) und vom nationalen Verbraucherschutzministerium ausdrücklich klargestellt wurde, für die Abgabe von Lebensmitteln bei Vereins- oder Straßenfesten. Dazu erklärt die Verbraucherschutzexpertin der Meckenheimer FDP, Bettina Muermann: „Allergiker erfahren künftig bei unverpackten Lebensmitteln, ob diese potenziell allergene Zutaten enthalten. Die Informationen müssen für den Verbraucher unmittelbar und leicht erhältlich sein. Zudem muss in den Verkaufsräumen an gut sichtbarer Stelle ein Hinweis erfolgen, wo und wie die Verbraucher die Allergeninformation erhalten können. Neben schriftlichen Informationen ist auch eine mündliche Information möglich. Bei verpackter Ware müssen allergene Stoffe in den Zutatenverzeichnissen hervorgehoben werden. Das gilt aber nicht bei gelegentlicher Abgabe von Lebensmitteln durch Privatpersonen. Zum hygienischen Umgang mit Lebensmitteln auf Straßen- und Vereinsfesten gibt es Belehrungen zum Infektionsschutzgesetz für Einzelpersonen oder Gruppen beim Gesundheitsamt Siegburg und in einer Nebenstelle der Kreisverwaltung in Rheinbach.“

Pressemitteilung der

FDP Meckenheim

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