Die Deutsche Annington muss nachbessern:
Stadt droht mit Zwangsgeld
Tiefgarage an der Adendorfer Straße 6 entspricht immer noch nicht den Auflagen
Meckenheim. Es tut sich nichts am Haus an der Adendorfer Straße 6. Auch der bevorstehende Eigentümerwechsel ändert an dieser Tatsache offenbar nichts. Seit drei Jahren schon muss das Hochhaus an ohne die Parkgarage auskommen. Der Grund: Die Lüftungsanlage ist dort immer noch nicht erneuert worden, so wie es die Ordnungsbehörde der Stadt fordert. Auch die Fluchtwege sind unzureichend, eine Sicherheitsbeleuchtung gibt es nicht. Diese gravierenden Mängel wurden nach dem Brand in der Tiefgarage 2009 festgestellt und sind seitdem immer noch nicht behoben. Deshalb bleibt die Tiefgarage auch weiterhin zu. Gerd Gerres, Leiter der Bauaufsicht in Meckenheim, zeigte sich im Ausschuss für Bau, Vergabe und Wirtschaftsförderung mehr als ungehalten, angesichts der der „sehr anstrengenden und fruchtlosen“ Diskussion mit dem Noch-Eigentümer der Mehrfamilienhäuser der Deutschen Annington. „Es ist eine Katastrophe bis Unverschämtheit, was uns bisher angeboten wurde“, Gerres meint damit die vorgelegten Gutachten der Firma zur Sanierung der Lüftungsanlage in der Parkgarage. Damit befasst ist auch Sachbearbeiterin Christine Grzesik-Hoenig die den Ausschuss informierte, wie „schleppend“ die Deutsche Annington Prüfbescheide und auch Gutachten vorlege, die dann überhaupt nicht den Tatsachen entsprechen. Zum Lüftungssystem sei am 15. November ein Gutachten vorgelegt worden. „Das entsprach überhaupt nicht den Gegebenheiten“, erläuterte Grzesik-Hoenig. Die Größe der Garage sei falsch gewesen und man sei von einer natürlichen Belüftung ausgegangen, was ebenfalls nicht der Fall sei. Daraufhin sei die Frist zur Vorlage des Gutachtens bis zum 6. Dezember verlängert worden. Am 10. Dezember habe der Geschäftsführer der Deutschen Annington geschildert, wie schwierig es sei, Gutachten zu bekommen. Die letztmalige Fristverlängerung laufe jetzt bis zum 31. Januar dieses Jahres. Sollte das Gutachten bis dahin nicht vorliegen, sei eine Ordnungsverfügung mit Zwangsgeldandrohung fällig, schilderte die Sachbearbeiterin. Für Gerres ist der derzeitige Zustand nicht akzeptabel, weil das Haus nicht die notwendigen Stellplätze vorweisen kann. „Die Klippe ist erreicht“, so dass man nun Zwangsmittel einsetzen müsse. Diese könnten neben Geldforderungen auch Nutzungsuntersagungen sein. Der Eigentümerwechsel an einen privaten Investor mit Sitz in Berlin werde erst dann vollzogen, wenn das Thema „Tiefagarage“ geklärt sei, erläuterte Gerres.
AT
