Letzte Sitzung des Mendiger Stadtrats vor der neuen Legislaturperiode
Dammstraße wird nun doch reines Wohngebiet
Mendig. Da wegen Sonderinteressen verschiedene Ratsmitglieder, darunter auch Stadtbürgermeister Hans-Peter Ammel an der Debatte zum Tagesordnungspunkt 1: Bebauungsplanentwurf „Dammstraße“, nicht teilnehmen durften, übernahm Lothar Tentler als ältestes Ratsmitglied die Leitung für diesen TOP, der wiederum von Bauamtsleiter Leo Oster ausführlich erläutert wurde. Während der Bebauungsplanentwurf ursprünglich ein reines Wohngebiet vorsah, votierte der Rat vor rund drei Monaten einstimmig dafür, einen Teil des Areals als Mischgebiet auszuweisen. In seiner 42. Sitzung am Dienstag, 20. Mai beschloss der Stadtrat auf Antrag und mit Stimmenmehrheit der CDU, das geplante Neubaugebiet „Dammstraße“ nun doch als reines Wohngebiet auszuweisen. Dies hat zur Folge, dass ein Lärmschutzwall gebaut werden muss, weil am Rand des Areals ein Holz verarbeitender Betrieb liegt, der Bestandsschutz genießt. SPD und Grüne konnten den Sinneswandel der CDU nicht nachvollziehen und stimmten dagegen.
Öffentliche Meinung eingeholt
Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Ralf Kraut unterstrich: „Mir ist nicht klar, warum wir jetzt zu dem alten Plan zurückkehren sollen, zumal die Grundstücke in Mischgebieten sich gut verkaufen lassen und entsprechender Bedarf bereits besteht." Ähnlich sah dies auch der Erste Beigeordnete Thomas Schneider, indem er bestätigte, dass bereits jede Menge Anfragen für Baugrundstücke an der Dammstraße vorlägen. Nicht zuletzt habe sich gezeigt, dass beim Neubaugebiet am Aktienweg die Grundstücke im Mischgebiet zuerst verkauft worden seien. Im Übrigen wiesen einige SPD-Mitglieder ausdrücklich darauf hin, dass die Planung als Mischgebiet, durch ein Gutachten unterstützt, von der Verwaltung getragen werde. Auch Hermann Kleber (SPD) konnte den Antrag der CDU nicht nachvollziehen und stellte in diesem Zusammenhang klar, dass durch den Bau eines Lärmschutzwalls auf die Stadt zusätzliche Kosten zukommen würden. „Wir haben das intensiv diskutiert“, so der CDU- Fraktionsvorsitzende Achim Grün, der darauf verwies dass während der Offenlage Einwände gegen den Bebauungsplan als Mischgebiet eingegangen waren. Schließlich diene das Auslegungsverfahren auch dazu, die öffentliche Meinung einzuholen. Ernst Einig sagte: „Das Gebiet ist ein Filetstück, wie wir es in Niedermendig in Jahrzehnten nicht mehr bekommen werden. Wir sollten die Grundstücke so wertvoll wie möglich werden lassen“, und fügte hinzu, es sei Aufgabe des Stadtrats, die Bevölkerung zu schützen. Wörtlich sagte er: „Wenn die meisten Anlieger wollen, dass ein Lärmschutzwall gebaut wird, sollten wir uns dem nicht verschließen.“
Beschlussvorschlag gefolgt
Beim nächsten Tagesordnungspunkt folgten die Ratsmitglieder einstimmig dem Beschlussvorschlag: „Der Stadtrat Mendig beschließt, für den Bereich 'Aktienweg' gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Voraussetzungen hierfür sind gemäß § 13 a BauGB gegeben. Der Geltungsbereich der Planung ergibt sich aus dem Lageplan mit dargestellter Abgrenzung. Es handelt sich um die Abrundung der nördlich am Aktienweg vorhandenen Bebauung und damit um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung. Der Flächennutzungsplan weist den betreffenden Bereich als Mischbaufläche aus. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“
Zuschuss für Spiellandschaft
Auch beim letzten Tagesordnungspunkt: Antrag der Katholischen Kindertagesstätte St. Genoveva Mendig auf Gewährung eines Zuschusses der Stadt Mendig für die Schaffung einer „Spiellandschaft unter´m Sonnensegel“ votierte der Stadtrat einstimmig für folgenden Beschlussvorschlag: „Der Stadtrat beschließt, der Katholischen Kindertagesstätte St. Genoveva, Mendig einen Zuschuss in Höhe von maximal 13.831,31 Euro (ausmachend 65 Prozent der voraussichtlichen Gesamtkosten) zu bewilligen, mit dem die ungedeckten Restkosten für die Schaffung einer sogenannten 'Spiellandschaft unterm Sonnensegel' im Jahre 2015 abgegolten werden sollen. Der Kindertagesstätte St. Genoveva soll zur Vorlage der Endabrechnung der Maßnahme (einschließlich Unternehmerrechnungen) aufgefordert werden. Sollte dabei letztlich gegenüber der ursprünglichen Kostenaufstellung ein geringerer Abrechnungsbetrag angefallen sein, reduziert sich der städtische Kostenzuschuss entsprechend der zugesagten 65-Prozent-Quote. Da diese Maßnahme zu Beginn des Jahres 2015 durchgeführt werden soll, erfolgt die jetzt beschlossene Bezuschussung auch erst im Haushaltsjahr 2015. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel sollen in den Haushaltsplan 2015 der Stadt Mendig eingestellt werden. Der Stadtbürgermeister wird ermächtigt, gegenüber der Katholischen Kindertagesstätte St. Genoveva eine Zuschuss-Zusage für 2015 zu geben, damit der Kindergarten seinerseits schon jetzt die Beauftragung des Unternehmens vornehmen kann.“
Bauamtsleiter Leo Oster erläuterte den Bebauungsplan des Neubaugebietes Dammstraße.
