Allgemeine Berichte | 21.09.2015

Einführung der Ehrenamtskarte in der Verbandsgemeinde Mendig

„Ein Zeichen des Dankes für die zahlreichen ehrenamtlichen Kräfte“

Staatssekretär Clemens Hoch und VG-Bürgermeister Jörg Lempertz unterzeichneten Kooperationsvertrag

Unterzeichnung des Kooperationsvertrages durch Staatssekretär Clemens Hoch und VG-Bürgermeister Jörg Lempertz. FRE

Mendig. Nachdem die jeweiligen Räte der Verbandsgemeinde Mendig, der Stadt Mendig sowie der Ortsgemeinden Bell, Rieden, Thür und Volkesfeld in jüngster Vergangenheit einstimmig für die Einführung der landesweiten Ehrenamtskarte votiert hatten, unterzeichneten der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Clemens Hoch, und VG-Bürgermeister Jörg Lempertz am Mittwoch, 16. September im Historischen Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Mendig eine entsprechende Kooperationsvereinbarung. Die Ehrenamtskarte kann somit ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Mendig beantragt werden. Das Antragsformular ist auf der Homepage der VG-Verwaltung: www.mendig.de unter der Rubrik „Bürger“ zu finden und liegt im Bürgerbüro der VG-Verwaltung aus. Interessenten finden weitere Informationen unter www.wir-tun-was.de .

VG-Bürgermeister Jörg Lempertz hieß Staatssekretär Clemens Hoch, der eigens von einem Termin in Berlin nach Mendig gekommen war, herzlich willkommen und freute sich ganz besonders, zu diesem denkwürdigen Anlass auch die beiden Ortsbürgermeister aus Bell und Volkesfeld, Bernd Merkler und Rudolf Wingender, sowie den Büroleiter Peter Moskopp begrüßen zu dürfen.

„Die Verbandsgemeinde Mendig setzt mit der Einführung der Ehrenamtskarte bewusst ein Zeichen des Dankes für die zahlreichen ehrenamtlichen Kräfte in unserer Heimat! Ohne das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger in Vereinen, bei der Freiwilligen Feuerwehr, in der Jugendarbeit sowie für den Sport und die Kultur bis hin zu den vielen sozialen Diensten wäre so manche kommunale Leistung gar nicht oder nur bedingt realisierbar. Die ehrenamtlich Tätigen sind die Stütze unserer Gesellschaft und als Zeichen der Wertschätzung ihrer Arbeit und ihres bemerkenswerten Engagements freuen wir uns, ihnen nunmehr die Ehrenamtskarte überreichen zu dürfen“, so VG-Bürgermeister Lempertz.

Ehrenamtliche Tätigkeit kann nicht hoch genug anerkannt werden

Staatssekretär Clemens Hoch unterstrich, dass Ministerpräsidentin Malu Dreyer vor einem Jahr die Ehrenamtskarte einführt habe, weil man nicht hoch genug schätzen und anerkennen könne, dass sich in Rheinland Pfalz so viele Menschen ehrenamtlich engagieren und Verantwortung für das Gemeinwohl übernehmen. Als 33. Kommune habe nun auch die Verbandsgemeinde Mendig die landesweite Ehrenamtskarte eingeführt. „Je mehr Städte und Gemeinden die Ehrenamtskarte einführen, desto mehr Vergünstigungen können landesweit angeboten werden. Ich danke allen Ehrenamtlichen hier in der Verbandsgemeinde Mendig für ihren Einsatz und wünsche ihnen viel Freude bei der Nutzung der Ehrenamtskarte“, so Staatssekretär Clemens Hoch, der darauf hinwies, dass ca. 80 Kommunen bereits ihr Interesse signalisiert hätten, an dem Projekt teilzunehmen.

„Start“ der Ehrenamtskarte gewährt Vergünstigungen

Seitens der Verbandsgemeinde Mendig, der Stadt Mendig und der Ortsgemeinden werden zum „Start“ der Ehrenamtskarte folgende Vergünstigungen für die Inanspruchnahme kommunaler Einrichtungen gewährt:

VG Mendig: Jeweils 10 Prozent Nachlass auf den Eintritt bei den Kulturveranstaltungen „Nacht der Vulkane“ und „Ars Vulcanica“.

Ortsgemeinde Bell: 10 Prozent Nachlass auf die Benutzungsgebühr der Mehrzweckhalle.

Stadt Mendig: jeweils 25 Prozent Nachlass auf den Eintritt im „Lava Dome“, „Lava-Keller“ und „Vulkanbad“.

Ortsgemeinde Rieden: 10 Prozent Nachlass auf die Benutzungsgebühr der Grillhütte.

Ortsgemeinde Thür: 10 Prozent Nachlass auf die Benutzungsgebühr der Mehrzweckhalle.

Ortsgemeinde Volkesfeld: 20 Prozent Nachlass auf die Benutzungsgebühr des Dorfgemeinschaftshauses.

Mit der landesweiten Ehrenamtskarte können Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Mendig, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und sich in besonderer Weise freiwillig engagieren, ausgezeichnet werden. Der Umfang des bürgerschaftlichen Engagements muss wöchentlich mindestens fünf Stunden betragen bzw. wenigstens 250 Stunden im Jahr. Voraussetzung ist, dass keine pauschale finanzielle Entschädigung gezahlt wird. Die Karte ist zwei Jahre gültig und kann danach verlängert werden.

Mit der landesweiten Ehrenamtskarte können Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Mendig, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und sich in besonderer Weise freiwillig engagieren, ausgezeichnet werden.

Mit der landesweiten Ehrenamtskarte können Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Mendig, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und sich in besonderer Weise freiwillig engagieren, ausgezeichnet werden.

Unterzeichnung des Kooperationsvertrages durch Staatssekretär Clemens Hoch und VG-Bürgermeister Jörg Lempertz. Fotos: FRE

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