Allgemeine Berichte | 07.03.2013

Kapitaler Rothirsch gefunden

Ungerader 24-Ender schon in der Bärenley verendet

Das Geweih des kapitalen Rothirsches am Fundort. privat

Langenfeld. Kürzlich hat der Jagdausübungsberechtigte im Langenfelder Revier, Rudolf Ley, morgens einen kapitalen ungeraden 24-Ender im südlichen Nitztalhang, der sogenannten Bärenley, geborgen. Der Rothirsch verendete schon vor Monaten. Ein Naturfreund, der in dieser nicht bejagten Wildruhezone die Horste des Schwarzstorchs kontrollieren wollte, fand den Kadaver schon Anfang Dezember 2012. Dass er sich das massive Geweih nicht aneignen durfte, wusste der Finder. Die Mitnahme von Abwurfstangen oder einem Geweih unterliegt dem Jagdrecht und gilt als Wilderei. Der Spaziergänger aus Kirchwald meldete seinen Fund dem Jagdpächter des Reviers Kirchwald II. Es dauerte dann aber bis zur konstituierenden Sitzung des gesetzlich vorgeschriebenen Rotwildhegerings Langenfeld-Mendig im Februar, bis die Information, dass ein kapitaler Hirsch im Langenfelder Revier liegt, den zuständigen Jagdausübungsberechtigten erreichte. Der ehemalige Vorsitzende des Rotwildhegerings, Jürgen Christian, teilte dem Langenfelder Pächter mit, dass ihm Fotos von diesem außergewöhnlichen Hirsch gezeigt worden waren. Beide, sowohl Jürgen Christian als auch Rudolf Ley, waren sehr verwundert, dass der Langenfelder Pächter nicht früher informiert wurde.

Das prächtige Geweih wurde dann auf der Hegeringversammlung in Langenfeld den interessierten Jägern präsentiert. Da selbst die Knochen mittlerweile durch Wildschweine, Füchse und andere Aasfresser aufgenommen waren, konnte nicht mehr festgestellt werden, weshalb der Hirsch verendet ist. Ein Autounfall scheint unwahrscheinlich, denn wenn ein Auto mit so einem gewaltigen Hirsch eine Begegnung hat, dürfte das jeweilige Gefährt einen solchen für den Hirsch tödlichen Aufprall nicht unbeschadet überstehen. Es lag jedenfalls keine polizeiliche Meldung über einen Wildunfall mit einem Rothirsch in den Monaten Oktober/November 2012 für dieses Gebiet vor. Von einer Anzeige gegen unbekannt wegen des Verdachts der Wilderei wird der Langenfelder Pächter absehen, da keine Grundlagen mehr für die Ermittlungen gegeben sind. Wenn der Hirsch von einem Jäger mit entsprechender Jagderlaubnis beschossen worden wäre, läge keine Wilderei vor. Dann läge das Delikt der unterlassenen Nachsuche vor.

Die Reviere haben untereinander Wildfolgevereinbarungen zu treffen, sodass man nach vorheriger Benachrichtigung des jeweiligen Jagdausübungsberechtigten die Nachsuche auch in ein fremdes Revier durchführen kann, ja sogar muss. Denn das Tierschutz- und das Jagdgesetz schreiben vor, dass ein beschossenes oder verunfalltes Tier so schnell es geht, von seinem Leid erlöst werden muss.

Für den Langenfelder Jagdpächter lässt das seltsame und unverständliche Verhalten seines Nachbarpächters, der ihm diese wichtige Information des Fundes von dem Rothirsch monatelang vorenthielt, zwar Raum für Vermutungen und Spekulationen, an denen er sich selbst aber nicht beteiligen möchte, da keinerlei Zeichen mehr nachzuweisen sind, woran der Hirsch verendete.

Das Geweih des kapitalen Rothirsches am Fundort. Foto: privat

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