Politik | 26.11.2012, 16:51 Uhr

Keine Fachgeschäfte an der A 61 / B 262

Bundesverwaltungsgericht wies Berufungsersuchen zurück

Die geplante Ansiedlung von acht Fachgeschäften im Gewerbegebiet an der A 61 / B 262 findet nicht statt. SF
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Mendig. Nachdem das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht - OVG - bereits entschieden hatte, dass die geplante Ansiedlung von acht Fachmärkten im Gewerbegebiet an der A 61/B 262 nicht zulässig sei, da die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel den Zielen der Landesplanung (LEP IV) widerspreche, hatte die Stadtverwaltung die Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil beantragt. In einem Beschluss vom 19. November 2012 wurde der Antrag vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen.

Presseerklärung des Stadtbürgermeisters Hans-Peter Ammel

In einer offiziellen Presseerklärung des Mendiger Stadtbürgermeisters Hans-Peter Ammel heißt es dazu unter anderem wörtlich: „Hiermit ist endgültig ausgeurteilt, dass das Land sehr wohl zu den Vorgaben der Landesentwicklungsplanung (LEP IV) berechtigt ist und die Festsetzungen zum Agglomerationsverbot und der Ausschluss des großflächigen Einzelhandels Rechtskraft besitzen und einzuhalten sind. Dies ist zunächst ein juristischer Schlusspunkt in der zwei Jahre anhaltenden Auseinandersetzung zwischen Verwaltung und Opposition gegen Stadtbürgermeister, I. Beigeordneten, SPD Fraktion und Teil der Grünen, die nunmehr in ihrer Haltung, dass die vorgesehene Ansiedlung wegen Verstoß gegen eine Rechtsverordnung nicht möglich ist, höchstrichterlich bestätigt worden ist. Von Seiten der Stadtspitze wurden bereits Schritte in die Wege geleitet um nunmehr in Gesprächen mit Land, Kreis, Verwaltung und den Investoren eine Bauplanung zu entwickeln, die die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und eine geordnete Nutzung der Flächen ermöglicht. Dies wird in absehbarer Zeit dazu führen, dass auch die Gremien der Stadt sich mit dem Thema, dann hoffentlich in sachlicher Atmosphäre, befassen werden.“

Stellungnahme von Bürgermeister Jörg Lempertz

Auf Anfrage von „Blick aktuell“ nahm der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Mendig, Jörg Lempertz zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wie folgt Stellung: „Zusätzliche Arbeitsplätze für Mendig, eine deutlich steigende Steuerkraft und die Entwicklung eines leistungsstarken Kundenmagneten hätten Wirklichkeit werden können. Die umstrittene Stadtratsentscheidung im August 2010 hat diese herausragende Ansiedlungschance verwirkt. Mittels des Prozesses sollte der Versuch gestartet werden, diesen Schaden von der Stadt abzuwenden, was durch die Entscheidung des BVG jedoch als nicht mehr möglich erachtet wird. Diese Entwicklung besorgt uns sehr, da sie in keiner Weise eine weitere sinnvolle planungsrechtliche Entwicklung am Gewerbepark A 61 fördert. Unser Engagement zur Schaffung neuer Arbeitsplätze wird dadurch unterlaufen. Die Weichen für die negative Entwicklung des Bereichs an der A 61 wurden leider bereits vor zwei Jahren von der Stadt Mendig selbst - gegen unsere damalige ausdrückliche Empfehlung - gestellt. Der Stadtrat Mendig hat per Kampfabstimmung in seiner Sitzung am 26. August 2010 eine Bebauungsplanänderung beschlossen, die nahezu jede Gewerbeansiedlung ausschließt. Dieser Beschluss schränkt die Fortentwicklungsmöglichkeiten des Gebietes radikal ein. Wäre dieser Beschluss seinerzeit nicht gefasst worden, wären die Einzelhandelsgeschäfte noch im Jahr 2010 genehmigt worden und würden zum jetzigen Zeitpunkt bereits in einer Größenordnung von 6.249 qm realisiert sein und uns dringend benötigte Arbeitsplätze, hohe Gewerbesteuereinnahmen und erhebliche Kaufkraft bescheren. Wenn auch eine riesige Chance vertan wurde, so darf uns diese Situation nicht lähmen. Alternativen - wenn auch langfristig und schwierig - sind nun zu entwickeln, damit neue Perspektiven erwachsen“, so VG-Bürgermeister Jörg Lempertz.

Standpunkt von Jutta Schützdeller

Auch Jutta Schützdeller, die 2010 noch das Amt der zweiten Beigeordneten ausübte und als Vertreterin der FDP im Mendiger Stadtrat aktiv war, nahm auf Anfrage von „Blick aktuell“ zu dem jüngsten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wie folgt Stellung: „Was sich in der Urteilsbegründung sachlich und trocken liest, stellt den Endpunkt eines langen Kampfes gehen eine fatale Entscheidung des SPD-geführten Stadtrates dar. Als im Frühsommer 2010 die Bauanfragen für acht Einzelhandelsimmobilien bei der Stadtverwaltung Mendig eingingen, wurden diese zunächst positiv beschieden, weil, und darauf muss man auch nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts hinweisen, der bestehende Bebauungsplan diese Ansiedlung erlaubt hätte. Als Bürgermeister Hans Peter Ammel hastig eine Stadtratssitzung während der Sommerpause einberief musste ihm klar sein, dass an dieser Sitzung nicht alle Mitglieder des Rates teilnehmen könnten, ein Umstand, der bei einer so richtungweisenden Entscheidung eine längere Vorlaufzeit hätte sinnvoll und fair erscheinen lassen. Von der Kreisverwaltung gedrängt, tat er es trotzdem und nur durch das dadurch verursachte Fehlen von drei CDU-Ratsmitgliedern konnte der Beschluss gegen eine Ansiedlung gefasst werden.

Maßgebliche Entscheidung

An dieser Stelle muss noch mal eindringlich darauf hingewiesen werden, dass auch in der Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts klar dargestellt wurde, dass diese Entscheidung maßgeblich war für alles, was anschließend in dieser Sache unternommen wurde. Hätte der Stadtrat einer Ansiedlung in dieser Sitzung zugestimmt, hätte der Planung nichts mehr im Weg stehen können, auch ein möglicher Widerspruch des Landes nicht. Der Versuch, durch eine Wiederholung der betreffenden Ratssitzung das Rad der Zeit zurückdrehen zu wollen (die Ansiedlung wurde in dieser Sitzung mit einer Stimmenmehrheit aus CDU, FDP und einer grünen Ratsfrau beschlossen), war, so wissen wir im Nachhinein, nicht erfolgreich. Wenn Bürgermeister Ammel (und die SPD Mendig) nun also hingehen wollen und sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt fühlen, dann ist dieses Gefühl nicht nur unangebracht, es geht auch an der Realität restlos vorbei. Das Handeln von Bürgermeister Ammel und den SPD-Ratsmitgliedern hat dazu geführt, dass die Stadt Mendig viel Geld beim Versuch verloren hat, den Fehler der ersten Ratssitzung zu korrigieren, was aber noch viel schwerer wiegt, ist die Tatsache, dass durch ihre Vorgehensweise auf lange Sicht verhindert wurde, dass die Stadt Mendig Einnahmen aus diesem Gewerbegebiet erwirtschaftet. Von den nicht entstehenden Arbeitsplätzen ganz zu schweigen. Die Aussage eines SPD-Ratsmitgliedes, das „seien doch ohnehin nur 400 Euro-Jobs“, erscheint in diesem Zusammenhang zynisch, denn dank der SPD entsteht nun kein einziger Arbeitsplatz. Neben der Ablehnung setzte die SPD zusätzlich auch noch eine Ausschlussliste für ansiedlungswillige Unternehmen durch, die nahezu keinem Betrieb mehr erlaubt, sich dort niederzulassen. Ein trauriges Kapitel in der Stadtentwicklung Mendigs ist nun abgeschlossen - dank Hans Peter Ammel und der SPD Mendig.“

SF

Man darf gespannt sein, wie die Freifläche in dem Gewerbegebiet an der A 61 / B 262 nunmehr genutzt wird.

Man darf gespannt sein, wie die Freifläche in dem Gewerbegebiet an der A 61 / B 262 nunmehr genutzt wird.

Die geplante Ansiedlung von acht Fachgeschäften im Gewerbegebiet an der A 61 / B 262 findet nicht statt. Fotos: SF

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