19. Sitzung des Beller Gemeinderats
Neues Ratsmitglied verpflichtet
Armin Spitzlei rückt für den verstorbenen Friedrich Schallmo nach - Änderung der Friedhofssatzung beschlossen
Bell. Zu Beginn der 19. Sitzung des Beller Gemeinderats Dienstag vergangener Woche verpflichtete Ortsbürgermeister Bernd Merkler das neue Ratsmitglied Armin Spitzlei im Namen der Gemeinde Bell durch Handschlag.
Gleichzeitig wies er Spitzlei auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten, vornehmlich der Schweige- und Treuepflicht, hin.
Ursprünglich sollte nach einem Wahlvorschlag der SPD für das verstorbene Ratsmitglied Friedrich Schallmo Susanne Bleidt nachrücken. Bleidt hatte jedoch schriftlich mitgeteilt, dass sie ihr Mandat nicht annehmen werde. Somit wurde als Nachfolger von Bleidt Armin Spitzlei angeschrieben, der sein Mandat annahm.
Außerdem mussten für das verstorbene Ratsmitglied Friedrich Schallmo Ergänzungswahlen durchgeführt werden, da dieser Mitglied im Bau-, Friedhofs- und Liegenschaftsausschuss und stellvertretendes Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rechnungsprüfungsausschuss des Gemeinderats Bell war.
Als neues Mitglied des Bau-, Friedhofs- und Liegenschaftsausschusses wählte der Rat einstimmig Melanie Berresheim, als stellvertretendes Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses votierten die Ratsmitglieder einstimmig für Armin Spitzlei, und Stefan Lefev wurde als stellvertretendes Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss gewählt. Für die Aufstellung der Vorschlagsliste für den Schöffendienst in der Wahlperiode 2014 bis 2018 beschloss der Gemeinderat, Daniela Grotzke und Evelyne Wiesner vorzuschlagen.
Da vom 14. Februar bis 14. März im Auslegungsverfahren für die neuen Baugebiete „Am Forstberg - Teil B“ und „Nahrtal“ keine Stellungnahmen abgegeben wurden, beschloss der Gemeinderat einstimmig die jeweiligen Bebauungsplanänderungen als Satzung. Anschließend folgte der Rat einem Beschlussvorschlag zu einer Änderung der Friedhofssatzung, bezüglich einer Anlage von Rasengräbern auf dem Beller Friedhof. Darin heißt es: „Die Friedhofssatzung der Gemeinde Bell vom 24.11.1987 soll wie folgt ergänzt werden: § 12 b - Rasengrabstätten: Rasengrabstätten sind Grabstätten, die der Reihe nach belegt werden und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung abgegeben werden. Sie haben die Abmessung von Länge 2,20 Metern, Breite 0,90 Metern und befinden sich in einem gesonderten Gräberfeld. Ihre Gestaltung wird von der Gemeinde in einem einheitlichen Kiesstreifen, mit einheitlichen Granitplatten mit den Abmessungen 0,32 mal 0,34 Meter und einheitlicher Beschriftung vorgenommen. In jeder Reihengrabstätte darf nur ein Leichnam beigesetzt werden.
Die Beisetzung ist der Gemeinde rechtzeitig anzumelden. Der Anmeldung ist eine Ausfertigung der standesamtlichen Sterbeurkunde beizufügen. Auf den Rasengräbern ist das Aufstellen von Grabschmuck und Grablampen nicht gestattet.
Das Aufstellen der Grablampen ist nur auf einer dafür ausgewiesenen Fläche erlaubt.“ Außerdem beschloss der Rat mit Stimmenmehrheit bei zwei Enthaltungen eine Ergänzung der Friedhofsgebührensatzung, nach der für die Verleihung des Nutzungsrechts an einer Rasengrabstätte für die Dauer der Nutzungszeit durch Berechtigte nach § 12 b für die Rasengrabstätte 620 Euro und für jeden Buchstaben der Aufschrift 6 Euro erhoben werden.
Für die Ausstattung des neuen Raums im Obergeschoss des Kindergartens sollen folgende Möbel angeschafft werden: Vier „Trip-Trap“-Stühle, acht Kinderstühle mit Armlehne, vier Stühle für Erzieherinnen, zwei Tische, drei Tische, drei Schränke als Materiallager und Raumteiler, drei Rollcontainer, 24 Kunststoffboxen für die Schränke, ein Kreativwagen zum Trocknen von Bildern und ähnlichem, ein Sofa und ein Sessel sowie ein 24-teiliges Kinderbesteck. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag zur Lieferung der Einrichtungsgegenstände an die Firma Möbelwerke König zu vergeben. Die Auftragssumme beträgt 7.205 Euro brutto. Für die Aufstellung des Haushaltsplanes wurden für die Ausstattung 7.218 Euro angesetzt.
Außerdem benötigt der Kindergarten für die Küche eine Gewerbespülmaschine. Diese Spülmaschine gewährleistet durch ihre kurze Spülzeit, dass die Teilzeit-Mitarbeiterin in ihrer kurzen Arbeitszeit die Arbeiten effizient, ohne lange Wartezeiten, erledigen kann. Die Firma Jörg Dupp hat ein Angebot einer Messe-Vorführmaschine, neu und unbenutzt, vorgelegt. Der Bruttopreis beträgt 3.639,62 Euro, einschließlich Lieferung, Montage und Einweisung. Dieser Preis für dieses Modell liegt rund 500 Euro unter dem Marktpreis. Der Rat beauftragte ebenfalls einstimmig die Firma Jörg Dupp aus Fachbach, die Spülmaschine zu dem genannten Preis zu liefern.
Nachdem die beiden Spielplätze „Im Nahrtal“ und am „Forstberg - Teil B“ aufgelöst wurden, erkundigte sich Birgit Schlich im Rahmen der Einwohnerfragestunde nach dem Verbleib der Spielgeräte. Ortsbürgermeister Bernd Merkler antwortete, dass die Spielgeräte zum größten Teil innerhalb des Dorfes wieder Verwendung finden würden.
