Politik | 11.12.2012

Thürer Gemeinderat verabschiedete Auftragsvergaben

Neue Straßenbeleuchtung im Thürer Gewerbegebiet und an der B 256

Der Thürer Gemeinderat bei seiner letzten Sitzung. -SF-

Thür. Die Gemeinde Thür hat inzwischen ihr neues Gewerbegebiet mit einer Baustraße erschlossen. Im Nachgang steht nun die Beleuchtung der Erschließungsstraßen an. In diesem Zusammenhang beschloss der Thürer Gemeinderat in seiner 14. Sitzung am 4. Dezember einstimmig, den Auftrag zur Errichtung der Straßenbeleuchtung im Gewerbegebiet an die Firma Pretz, Koblenz, zum Angebotspreis von 5.880,06 Euro zu vergeben.

Dagegen ist die Straßenbeleuchtung an der B 256 inzwischen sehr veraltet. Weiterhin sind unterschiedliche Leuchtentypen mit hohem Stromverbrauch vorhanden. Bauamtsleiter Leo Oster, von der VG-Mendig, empfahl dringend auch im Hinblick auf die EU Richtlinie für 2015 eine Sanierung dieser Straßenleuchten. Es ist beabsichtigt, acht Leuchtenstandorte zu sanieren. Durch diese Sanierungsmaßnahme werden Stromkosten in Höhe von 970 Euro pro Jahr eingespart und CO2 reduziert. Somit würden sich die Kosten bereits in sieben Jahren amortisieren. Nicht zuletzt wies Leo Oster darauf hin, dass die Kosten bereits im Haushaltsplan im Rahmen der Haushaltsmittel 2012 für die Unterhaltung von Straßenleuchten eingestellt worden waren und somit die Finanzierung gewährleistet sei. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag zur Sanierung einer Straßenbeleuchtung an der B 256 an die Firma SAG, Andernach, zum Angebotspreis von 6.440,04 Euro zu vergeben.

Anschließend beschloss der Gemeinderat - ebenfalls einstimmig - den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Thür zum 31.12.2010 festzustellen, die Übertragung der Aufwandsermächtigung für Unterhaltungsmaßnahmen im Kindergarten mit 43.302,80 Euro sowie die Übertragung der Kreditermächtigung 2010 mit 22.000 Euro und die im Jahresabschluss ausgewiesenen über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen, soweit dies noch nicht im Einzelnen geschehen ist. Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde und den Beigeordneten, Letzteren für die in der Vertretungszeit wahrgenommenen Aufgaben, wurde Entlastung zum Jahresabschluss 2010 erteilt.

Der Jahresabschluss per 31.12.2010 für die Gemeinde Thür wurde nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung erstellt. Dieser ist nach den Vorschriften der Gemeindeordnung vor Feststellung durch den Gemeinderat vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss in seiner Sitzung am 20.11.2012 geprüft.

Die Ergebnisrechnung 2010 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 73.497,98 Euro ab und verbessert sich damit um 98.922,02 Euro gegenüber der Haushaltsplanung, wo ein Fehlbetrag von 172.420,00 Euro ausgewiesen war.

Die Finanzrechnung 2010 weist einen Finanzmittelfehlbetrag von insgesamt 79.722,61 Euro aus, wovon ein Überschuss mit 18.776,56 Euro bei den ordentlichen Ein- und Auszahlungen entstand, ein Fehlbetrag von 73.203,24 Euro auf die Investitionstätigkeiten entfällt, ein Fehlbetrag bei den Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten in Höhe der Tilgungsleistungen von 24.292,03 Euro sowie ein Fehlbetrag von 1.003,90 Euro bei den durchlaufenden Geldern, entstand. Der Fehlbetrag wird über die Abnahme der Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde aus dem „Finanzmittelbestand“ mit 46.404,75 Euro und der Zunahme der Verbindlichkeit gegenüber der Verbandsgemeinde mit 33.317,86 Euro gedeckt.

Haushaltssatzung 2010

Die Haushaltssatzung 2010 sah zur Finanzierung der Unterhaltungsmaßnahmen im Kindergarten im Rahmen des Konjunkturpakets II die Aufnahme eines Kredites von 22.000 Euro vor. Die Kreditermächtigung wurde nicht in Anspruch genommen; es erfolgte die Übertragung gem. § 103 GemO ins Haushaltsjahr 2011. Weiterhin erfolgte eine Übertragung der Aufwands- und Auszahlungsermächtigung für Unterhaltungsmaßnahmen im Kindergarten mit 43.302,80 Euro ins Haushaltsjahr 2011.

Das Eigenkapital reduziert sich aufgrund des Jahresfehlbetrags der Ergebnisrechnung am 31.12.2010 auf 3.138.858,68 Euro.

Wiederum einstimmig beschloss der Ortsgemeinderat, die Vertreter der Ortsgemeinde Thür in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig zu beauftragen, die Aufteilung des Eigenkapitals des Zweckverbandes auf der Grundlage der Stimmanteile der einzelnen Mitglieder gem. § 9 Abs. 3 der Verbandsordnung zu beschließen. Hierfür wäre der § 9 der Verbandsordnung um den nachfolgenden Absatz 6 zu ergänzen: Der Anteil der Zweckverbandsmitglieder am Eigenkapital des Zweckverbandes bemisst sich anhand des Stimmanteils der einzelnen Verbandsmitglieder gemäß der Beteiligung in Absatz 3 wie folgt: a) Stadt Mendig mit 52 Prozent, b) Ortsgemeinde Kruft mit 10 Prozent, c) Ortsgemeinde Thür mit 5 Prozent, d) Verbandsgemeinde Mendig mit 28 Prozent und Verbandsgemeinde Pellenz mit 5 Prozent.

Öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes „Konversion Flugplatz Mendig“

Zum nächsten TOP folgte der Rat einstimmig folgendem Beschlussvorschlag: „Der Ortsgemeinderat beschließt, die Vertreter der Ortsgemeinde Thür in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig in seiner kommenden Sitzung zu beauftragen, einen Beschluss zu fassen, dass § 11 - Öffentliche Bekanntmachungen - der Verbandsordnung des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig in der kommenden Sitzung wie folgt geändert wird: § 11 Öffentliche Bekanntmachungen: 1) Öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbandes „Konversion Flugplatz Mendig“ erfolgen in einer Zeitung. Die Verbandsversammlung entscheidet durch Beschluss, in welcher Zeitung die Bekanntmachungen erfolgen. Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen. Nachrichtlich werden die in der Zeitung bekannt gemachten Beschlüsse in den Bekanntmachungsorganen der Verbandsmitglieder veröffentlicht. 2.) Dringliche Sitzungen im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 5 KomZG i. V .m. § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO der Verbandsversammlung oder eines Ausschusses werden abweichend von Abs. 1 in der durch die Verbandsversammlung durch Beschluss bestimmten Zeitung bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung in dem in Abs. 1 Satz 1 bestimmten Bekanntmachungsorgan nicht möglich ist. Die Verbandsversammlung entscheidet durch Beschluss, in welcher Zeitung die Bekanntmachungen erfolgen; der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

Zum Abschluss der Sitzung verabschiedete der Thürer Gemeinderat einstimmig den Erlass einer neuen Satzung für die Erhebung der Hundesteuer. Die neue Hundesteuersatzung tritt zum 01.01.2013 in Kraft. SF

Der Thürer Gemeinderat bei seiner letzten Sitzung. Foto: -SF-

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