Allgemeine Berichte | 13.06.2015, 15:30 Uhr

Der Thürer Jude Eugen Mayer durchlitt als „Rassenschänder“ drei Konzentrationslager der Nazis

Wie eine intime mitmenschliche Beziehung zur „Rassenschande“ werden konnte

Eugen Mayer 1937.Stadtarchiv Mendig

Thür/Kottenheim. Wenn jemand aus der Region - soweit überhaupt bekannt - unter den am 15. September 1935 in Kraft getretenen nationalsozialistischen „Nürnberger Rassengesetzen“ zu leiden hatte, dann war es der jüdische Thürer Mitbürger und Viehhändler Eugen Mayer, geb. 23. Dezember 1904. Der rechtsstaatliche Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“ hatte bekanntlich bei den Nationalsozialisten keine Gültigkeit mehr. Schon im Vorgriff auf diese Rassenideologie, bei der vornehmlich die Juden zu Untermenschen abgestuft wurden, geriet Eugen in die Fänge der Gestapo. Wie konnte dies geschehen? Also Eugen, Sohn von Albert Mayer und Berta geb. Grünebaum, Vater Albert zeitweiliger Synagogenvorstand der Synagogengesellschaft Thür – Kottenheim, war in seinem Heimatort offenbar nicht besonders beliebt. Zeitzeugen beschrieben ihn als jähzornig und schnell aufbrausend. Einer meinte: „Das war kein Guter“, ohne dies jedoch zu konkretisieren.

Es darf also durchaus angenommen werden, dass Eugen Mayer bei der Gestapo denunziert wurde, was angeblich – so eine spätere wissenschaftliche Untersuchung zur Gestapo in der Provinz – in der damaligen Zeit allgemein tägliche Praxis gewesen sein soll. In dieser Untersuchung sollen von 175 Fällen der „Rassenschande“ ganze 99 durch Verrat bei der Gestapo bekannt und aufgedeckt worden sein.

Fall wurde genauestens dokumentiert

Die Annahme, dass man Eugen Mayer denunziert hat, wird anhand der Eintragungen in seiner Karteikarte der Gestapo Koblenz, Az: A. D. Nr. 1240/35, erhärtet. Dort sind Begebenheiten vermerkt, die schon Jahre zurücklagen, und die Mayer 1935 mit den erwähnten Rassengesetzen praktisch rückwirkend zum Rassenschänder abstempelten: „…16.8.1935 – Mayer hat im Jahre 1928 mit der Katharina W. aus Niedermendig ein Verhältnis. Im Juni 1928 ist die W. verstorben – unerlaubter Eingriff.“ Dann weiter: „…Mayer hat dann noch ein weiteres Verhältnis mit dem arischen Mädchen L. aus Mayen. Er wurde zur Zahlung der Alimente verurteilt.“ Die Denunzierung ist auch mit folgendem banalen Eintrag in vorerwähnter Kartei geradezu greifbar: „…Im Juli 1935 hat er eine kranke Kuh für 15,- RM gekauft, notgeschlachtet und das Fleisch verkauft. Das Fleisch wurde vom zuständigen Tierarzt untersucht und ergab keine Beanstandungen.“

Am 15. Juni 1935 wurde Eugen von der Gestapo verhaftet, mutmaßlich aufgrund des erst im September 1935 in Kraft tretenden Rassengesetzes, welches die intimen Beziehungen zwischen Juden und sogenannten Ariern unter strenge Strafen stellte. Ernst zu nehmende Juristen, wie beispielsweise der später unter Konrad Adenauer tätige Chef des Kanzleramtes Hans Globke, kommentierten damals für die nachgeordneten Behörden und Anwender das Gesetz, auf dessen Details hier nicht eingegangen wird.

Thürer durchlebte jahrelange Leidenszeit

Nun begann für Eugen eine beispiellose, jahrelange Leidenszeit. Drei Monate lang verbrachte er im Koblenzer Gefängnis oder in den Gestapo-Zellen. Längere Verhöre mit mutmaßlichen körperlichen Übergriffen dürften an der Tagesordnung gewesen sein, ehe er dann als Schutzhäftling Nr. 690 in Oranienburg im KZ Sachsenhausen, im Häftlingsblock 7, landete. Der Nachweis seines dortigen Aufenthalts fand sich im russischen Militärarchiv Moskau, Az. 1367/1/16, Bl. 333. Am 12. Februar 1937 wurde er entlassen und einen Tag später ins KZ Dachau eingeliefert. In Dachau wurde er als Häftling Nr. 11469 im Block 6 auf Stube 3 untergebracht.

Eugen Kogon bezeichnet in seinem Buch über das System der Konzentrationslager: „…Die deutschen KZs waren eine Welt für sich, ein Staat für sich – eine Ordnung ohne Recht, in die der Mensch geworfen wurde – um die nackte Existenz und das bloße Überdauern kämpfte.“

„…Die Lager-SS hatte bereits im Jahre 1937 alles unternommen, um Juden zu demütigen, psychisch und körperlich zu schädigen und scheute auch nicht vor Mord zurück“, kommentierte ein Vertreter der Gedenkstätte Dachau die Behandlung der hier Festgehaltenen auf meine entsprechende Anfrage. Die eindeutige Absicht war damals noch, die Juden zur Auswanderung zu bewegen.

Ein gleichzeitig hier festgehaltener Häftling hinterließ der heutigen Gedenkstätte in Dachau Beobachtungen von groben und willkürlichen Misshandlungen der Gefangenen. So existiert auch eine entsprechende Passage, bei der Eugen Mayer persönlich betroffen war: „…Von der damals abrückenden Bereitschaft der SS-Standarte Brandenburg in der Wachbaracke zusammen mit vier Homosexuellen über eine Stunde lang schwer misshandelt wurden. Eugen Mayer erhielt einen schweren Tritt in die Hoden.“ (Weitere Misshandelte sind namentlich aufgeführt).

Am 29. Oktober 1937 holte die Gestapo Eugen im KZ Dachau vermutlich zu einem Verhör oder einer Verhandlung ab und brachte ihn am 2. November 1937 wieder zurück; Mayer erhielt nun als „jüdischer Rassenschänder und Schutzhäftling“ die neue Nr. 12967. Von einem ordentlichen Gerichtsverfahren gegen Eugen Mayer ist in seiner Vita allerdings nichts bekannt. Am 22. September 1938 endete zwar die Schutzhaft im KZ Dachau, nicht aber der Leidensweg an sich. Mit vielen weiteren Häftlingen – Mayer unter der laufenden Nr. 1030 – wurde er in das 1937 eröffnete größte deutsche KZ Buchenwald, ein Arbeitslager mit schlimmen Bedingungen, verlegt. Hier in Buchenwald erhielt er die Nr. die 8595. Kurze Zeit später registrierte man ihn unter der Nr. 3083, untergebracht in Block 9 bei den Rassenschändern. Die entsprechende Kennzeichnung an der Bekleidung: „Ein gelbes Dreieck als Jude und einen schwarzen quer stehenden Dreiecksrand als Rassenschänder“, wie dies Kogon in seinem erwähnten Buch beschrieben hat, war obligatorisch.

Gefangenschaft endete nach knapp vier Jahren

Doch dann, am 20. Mai 1939, inzwischen war er knapp vier Jahre eingesperrt, kam auch für Eugen Mayer der Tag der Entlassung. Alles, was er privat besaß und einst von Dachau nach Buchenwald mitgebracht hatte, wurde ihm wieder ausgehändigt: Ein Paar Schuhe, zwei Paar Strümpfe, eine Hose, ein Pullover, zwei Unterhosen, drei Hemden; sogar zwei Kragenknöpfe, zwei Ringe und ein Bleistift; alles erfasst und quittiert. Eugen wurde um 14 Uhr aus dem Lager Buchenwald nach Thür, Niedermendiger Str. 137, (das rückwärts gelegene Gebäude stand im Gemeindeeigentum, wurde bis in die 1950er Jahre als Spritzenhaus der Feuerwehr benutzt und später abgerissen) entlassen.

Hier hielt er sich keine drei Wochen mehr auf, sondern nahm die vierjährige Demütigung und Einschüchterung durch die Nazi-Schergen sehr ernst; er wanderte am 7. Juni 1939 nach Bolivien aus. Es ist zwar nicht dokumentiert, aber vermutlich musste er sich schriftlich verpflichten, dass er das Deutsche Reich als Jude verlassen wird. Unklar blieb, woher er die dafür notwendigen finanziellen Mittel hatte. Ein Eintrag in der Gestapo-Akte „Mayer“ vom 8. Juli 1941 hielt im Nachhinein fest, dass ihm die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen wurde, Az. II B 3 1545/39.

1958 stellte der inzwischen in Bolivien verheiratete Eugen Mayer an das Koblenzer Bezirksamt für Wiedergutmachung einen entsprechenden Antrag. Ob und in welcher Höhe ihm eine finanzielle Entschädigung bewilligt wurde, ist nicht bekannt.

Eugen Mayer 1937. Foto: Stadtarchiv Mendig

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