Blaulicht | 12.05.2026

Die Geiseln wurden unter Vorhalt einer Schusswaffe im Tresorraum eingesperrt

08.05.: Geiselnahme in Sinzig - Täter entfernte sich vermutlich vor dem Eintreffen der Polizei

Geiselnahme am 8. Mai in Sinzig.

Sinzig. Im Zusammenhang mit den Vorfällen und Polizeieinsätzen am 08.05.2026 in Sinzig geben die Staatsanwaltschaft und die Kriminaldirektion Koblenz weitere Informationen bekannt.

Die Ermittlungen werden von der Kriminaldirektion Koblenz unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Koblenz fortgeführt. Derzeit finden zusätzliche Zeugenbefragungen statt, und die gesicherten Spuren in und um die Bank werden ausgewertet.

Aktuellen Erkenntnissen zufolge wird angenommen, dass ein Täter einen Bankmitarbeiter und einen Mitarbeiter einer Geldtransportfirma mit einer Schusswaffe bedrohte und sie im Tresorraum einsperrte. Ob es weitere Täter gab, wird noch ermittelt.

Es wird vermutet, dass der oder die Täter bereits vor dem Eintreffen der Polizei mit dem gestohlenen Bargeld geflohen sind. Eine Flucht nach der Umstellung der Bank durch die Einsatzkräfte ist ausgeschlossen.

Die Beschreibung eines Täters ist bisher auf die Körpergröße von 180 cm und eine netzähnliche, weiße Kopfbedeckung beschränkt. Nachdem ein Täter Bargeld an sich genommen hatte, wurden die beiden Personen eingesperrt. Aus ermittlungstechnischen Gründen werden derzeit keine Angaben zur Beute gemacht.

Zu Beginn deuteten die ersten Erkenntnisse und Zeugenaussagen darauf hin, dass sich möglicherweise noch Täter in der Bank aufhielten. Daher wurden umfassende polizeiliche Maßnahmen ergriffen, um die Situation zu klären und Schlimmeres zu verhindern. Diese Maßnahmen basierten stets auf den jeweils vorliegenden Informationen und einer entsprechenden Lagebeurteilung. Bis zum Betreten der Bank durch die Polizei konnte eine Anwesenheit der Täter nicht ausgeschlossen werden. Eine Kontaktaufnahme mit einem Täter fand zu keinem Zeitpunkt statt.

Angesichts der derzeit bekannten Fakten wird wegen schwerer räuberischer Erpressung gemäß §§ 253, 255, 250 Abs. 2 StGB sowie wegen Freiheitsberaubung gemäß § 239 StGB ermittelt. Diese rechtliche Einordnung ist vorläufig, da noch wichtige Ermittlungsergebnisse, wie beispielsweise Zeugenaussagen, ausstehen.

Personen, die am 08.05.2026 oder in den Tagen zuvor Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich mit dem Kriminaldauerdienst der Polizei Koblenz unter der Telefonnummer 0261/92156-390 in Verbindung zu setzen.

BA

Video: Statement zum Banküberfall in Sinzig 08.05.
© SvM 02:49 min
Die Polizei Koblenz gab jetzt in Sinzig ein Statement zur aktuellen Lage ab. Video: BLICK aktuell
Video: Geiselnahme in Sinzig
Was ist heute in Sinzig geschehen? Polizeisprecher Jürgen Fachinger fasst die Ereignisse zusammen. Video: RRÖ

Geiselnahme am 8. Mai in Sinzig. Foto: SvM

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