Blaulicht | 08.09.2026, 12:14 Uhr

Besucher und Besucherinnen sollen den Pützchens Markt unbeschwert erleben können

11.09.: Pützchens Markt 2026: Bewährte Einsatzkonzeption, Videobeobachtung und Bereichsbetretungsverbote zur Verhinderung von Straftaten

Symbolbild.

Bonn. Eine starke Polizeipräsenz, frühzeitiges und konsequentes Einschreiten und das Aussprechen von Betretungsverboten für bekannte Straftäter sind, neben der Videobeobachtung zur Verhinderung von Straftaten, die Eckpunkte der polizeilichen Einsatzkonzeption für die Großkirmes Pützchens Markt 2026.

Die 657. Ausgabe des Jahrmarktes beginnt in diesem Jahr am Freitag, 11.09.2026, und endet traditionell mit dem Abschlussfeuerwerk am Dienstag, 15.09.2026.

„Unser Ziel ist, dass die Besucherinnen und Besucher Pützchens Markt sicher und unbeschwert erleben können. Dabei greifen wir auf eine bewährte und lageangepasstes Einsatzkonzeption zurück. Gegen Krawallmacher und Straftäter werden wir frühzeitig und konsequent einschreiten. Unsere gemeinsamen Fußstreifen, auch mit dem Ordnungsaußendienst der Stadt Bonn, sind auf dem weitläufigen Festgelände jederzeit ansprechbar“, so die Leiterin der Polizeiwache Ramersdorf und Einsatzleiterin, Erste Polizeihauptkommissarin Silke Gremmler.

Marktwache von Polizei und Ordnungsamt

Die Marktwache von Polizei und Ordnungsamt befindet sich in diesem Jahr erneut in dem zur Von-Ketteler-Straße gelegenen Gebäudeteil der Marktschule. Von dort aus und von einer eigens im Polizeipräsidium eingerichteten Befehlsstelle werden die Einsätze auf dem rund 80.000 Quadratmeter großen Gelände koordiniert.

Bereichsbetretungsverbote

Bereits im Vorfeld des Jahrmarktes hatte die Bonner Polizei, wie in den vergangenen Jahren auch, Bereichsbetretungsverbote gegen Personen ausgesprochen, die zurückliegend im Bereich der Gewaltkriminalität aufgefallen sind. So wurden in den vergangenen Wochen insgesamt 15 Personen angeschrieben und über die Maßnahme informiert. Sie werden von der Großkirmes ausgeschlossen und dürfen das Marktgelände nicht betreten. Bei einem Verstoß gegen die Anordnung wird ein Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro fällig.

Mobile Videoüberwachung

Auch die mobile Videoüberwachung der Bonner Polizei zur Verhinderung von Straftaten wird in diesem Jahr durchgehend an allen fünf Markttagen zum Einsatz kommen. Einer der beiden Kameratürme der Bonner Polizei wird auf dem zentralen Platz des Marktgeländes aufgestellt. Dort war es in der Vergangenheit insbesondere in den Abend- und Nachtstunden immer wieder zu Streitigkeiten und auch zu Körperverletzungsdelikten gekommen. Der zweite Turm wird in diesem Jahr auf dem Adelheidisplatz stehen.

Generelles Messertrageverbot nach dem Waffengesetz

Auf Pützchens Markt gilt nach der Novelle des Waffengesetzes aus dem Jahr 2024 ein generelles Messertrageverbot. Der der in diesem Jahr neu hinzugekommene Absatz 4 (a) des § 42 dieses Bundesgesetzes untersagt, neben Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2, das Führen von Messern jeglicher Art auf öffentlichen Veranstaltungen. „Die Einhaltung dieser Bestimmung werden wir auch kontrollieren. Messer und gefährliche Gegenstände stellen grundsätzlich ein Sicherheitsrisiko dar und haben im öffentlichen Raum nichts zu suchen und schon gar nicht auf einem Volksfest“, betont Einsatzleiterin Silke Gremmler.

Pressemitteilung Polizei Bonn

Symbolbild. Foto: VGV - stock.adobe.com

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