Blaulicht | 17.04.2025

Die Polizei hat ergänzend eine Visualisierung des betreffenden Gebiets veröffentlicht

17.04.: Großeinsatz in Weitefeld: Ergänzung zur Flugverbotszone

Quelle: Polizei

Weitefeld. Im Zusammenhang mit den laufenden Suchmaßnahmen im Rahmen des Tötungsdelikts in Weitefeld wurde für den betreffenden Einsatzraum vorübergehend eine Flugverbotszone für Drohnen gemäß §21h der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) eingerichtet.

Nach §21h LuftVO ist der Einsatz von Drohnen über sowie bis zu 100 Meter seitlich von Einsatzorten grundsätzlich untersagt. Der genaue Geltungsbereich der Flugverbotszone ist der beigefügten Karte zu entnehmen. Das Flugverbot gilt zunächst bis 20 Uhr. In diesem Zeitraum ist das Starten ziviler Drohnen im genannten Bereich nicht gestattet. BA

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