Blaulicht | 19.05.2026

Der Tatverdächtige soll seine von ihm getrennt lebende Ehefrau mit einem Hammer angegriffen haben

19.05.: Fund einer Frauenleiche im Westerwald - Ermittlungen wegen des Verdachts des Totschlags laufen

Symbolbild.

Westerwald. Die Staatsanwaltschaft Koblenz gibt weitere Einzelheiten zu der gefundenen Frauenleiche bekannt:

Am 17.05.2026 wurde im Ortsrandbereich von Ebernhahn in einem Straßengraben die Leiche einer 67-jährigen, offensichtlich einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallenen, Frau aufgefunden. Der Tat dringend verdächtig ist ein 69-jähriger deutscher Staatsangehöriger, gegen den die Staatsanwaltschaft Koblenz ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Totschlags eingeleitet hat. Bei der Toten handelt es sich um dessen von ihm getrennt lebende Ehefrau.

Dem zuletzt im Westerwaldkreis wohnhaften Beschuldigten wird zur Last gelegt, die Frau am 17.05.2026 bei einem Spaziergang mit einem Hammer angegriffen und ihr hierbei derart schwere Kopfverletzungen zugefügt zu haben, dass sie noch vor Ort verstarb.

Anschließend soll er sich mit seinem Pkw zunächst vom Tatort entfernt und dann auf einer Landstraße zwischen Ransbach-Baumbach und Ebernhahn in mutmaßlich suizidaler Absicht mit seinem Fahrzeug frontal gegen einen Baum gefahren sein. Hierbei zog sich der Beschuldigte schwerste Verletzungen zu, aufgrund derer er sich derzeit in einem Krankenhaus in Koblenz befindet.

Das Amtsgericht Koblenz hat zwischenzeitlich auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Totschlags erlassen.

Derzeit ist der Beschuldigte aufgrund seiner schweren Verletzungen weder haft- noch vernehmungsfähig. Sobald die gesundheitlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind, soll ihm der Haftbefehl verkündet und er zu dem Tatvorwurf angehört werden. Bis dahin wird seine Bewachung im Krankenhaus durch die Polizei sichergestellt.

Der dringende Tatverdacht gründet sich in erster Linie darauf, dass nach dem Unfall das blutverschmierte mutmaßliche Tatwerkzeug im Pkw des Beschuldigten aufgefunden werden konnte. Auch die sonstige Spurenlage bestätigt den dringenden Tatverdacht.

Die Ermittlungen zur Klärung des genauen Tatablaufs und des Tatmotivs dauern an. Hierbei wird auch zu prüfen sein, ob der Beschuldigte zur Tatzeit voll schuldfähig war und ob die Tat möglicherweise als Mord zu qualifizieren ist. Hierzu wurden u.a. Durchsuchungsmaßnahmen und Zeugenvernehmungen veranlasst.

Zur endgültigen Klärung der Todesursache wurde zudem die Obduktion des Leichnams der Verstorbenen angeordnet, die im Laufe des heutigen Tages erfolgen und mit deren vorläufigem Ergebnis in den kommenden Tagen zu rechnen sein wird.

Rechtliche Hinweise:

Wegen Totschlags macht sich strafbar, wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein.

Ein Haftbefehl wird vom Gericht erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht besteht und ein Haftgrund vorliegt. Ein Haftbefehl dient der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens sowie, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Strafverfahrens.

Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet nicht, dass gegen die verhaftete Person bereits der Tatnachweis erbracht ist. Vor einer rechtskräftigen Verurteilung gilt vielmehr die Unschuldsvermutung für den Beschuldigten.

Pressemitteilung Staatsanwaltschaft Koblenz

Symbolbild. Foto: DABLJU - stock.adobe.com

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