Blaulicht | 22.07.2025

Die Polizei bittet um Zeugenhinweise nach räuberischem Diebstahl

19.07.: Betrunkene Diebin schlägt Mitarbeiterin gegen den Kopf

Symbolbild.Foto: ROB

Koblenz. Am Samstag, dem 19. Juli 2025, ereignete sich gegen 17:30 Uhr ein räuberischer Diebstahl in einem Bekleidungsgeschäft in der Koblenzer Schloßstraße. Eine weibliche Beschuldigte verließ das Geschäft mit mehreren unbezahlten Artikeln, was den Alarm auslöste. Als eine Angestellte des Marktes versuchte, die Diebin zur Rede zu stellen, schlug diese der Mitarbeiterin gegen den Kopf, wodurch die Angestellte leicht verletzt wurde. Die Beschuldigte entfernte sich anschließend ohne das Diebesgut in Richtung Innenstadt.

Die Frau wird wie folgt beschrieben:

- ca. 40 Jahre alt

- ca. 160cm groß

- schlank

- schwarze halblange Haare

- schwarze kurze Bekleidung

- zum Tatzeitpunkt soll die Person betrunken gewesen sein

Die Polizeiinspektion Koblenz 1 bittet um Zeugenhinweise unter 0261/92156-300 oder PIKoblenz1@polizei.rlp.de.

BA

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  • FrankH: Dieses Thema wurde seitens der Politik schon häufig aufgegriffen, nach der Wahl lässt das Interesse dann regelmäßig stark nach. Auch weil es ganz einfach zu kurz greift. Ein Rettungshubschrauber kann kein Krankenhaus ersetzen.
  • bley: hallo Jochen, habe eurer Jubiläum in blick aktuell gesehen. Hoffe dir geht es immer noch gut. aus dem hohen Norden grüsst Kurt.
  • Rolf Stern : Die Rechtslage ist eindeutig und lässt keinen Raum für politische Wunschinterpretationen. Nach § 10 Abs. 2 KAG Rheinland-Pfalz sind Erneuerung, Verbesserung und Umbau öffentlicher Verkehrsanlagen beitragspflichtig.
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