Der US-Amerikaner sitzt seit November 2024 in U-Haft.
25.08.: Anklage in Koblenz: Hat Martin D. für China spioniert?
Karlsruhe/Koblenz. Die Bundesanwaltschaft hat am 13. August 2025 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz Anklage gegen den US-amerikanischen Staatsangehörigen Martin D. erhoben.
Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, sich in einem besonders schweren Fall gegenüber einem ausländischen Geheimdienst zur geheimdienstlichen Agententätigkeit bereit erklärt zu haben (§ 99 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 4 NTSG).
Nach der Anklageschrift ergibt sich folgender Sachverhalt: Martin D. war von 2017 bis zum Frühjahr 2023 für einen zivilen Vertragspartner des US-Verteidigungsministeriums tätig. Ab spätestens 2020 arbeitete er auf einem US-Militärstützpunkt in Deutschland. Im Sommer 2024 nahm er mehrfach Kontakt zu chinesischen Behörden auf und bot die Weitergabe vertraulicher militärischer Informationen zur Übermittlung an einen chinesischen Nachrichtendienst an.
Martin D. befindet sich seit dem 7. November 2024 aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs in Untersuchungshaft. BA
