Zollfahnder suchen nach illegal Beschäftigten
26.09.: Schwarzarbeit im Fokus: Koblenzer Zoll nimmt Friseur- und Kosmetikgewerbe ins Visier
Koblenz. Am 26. September 2026 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) eine umfassende Schwerpunktprüfung in der Friseur- und Kosmetikbranche durch. Im Fokus standen dabei speziell Nagelstudios und Barbershops im Bezirk des Hauptzollamtes Koblenz. Ziel dieser Aktion war es, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten und des Mindestlohns sicherzustellen sowie illegale Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit oder Leistungsbetrug aufzudecken. Insgesamt waren rund 2.200 Einsatzkräfte deutschlandweit beteiligt.
Im Gebiet des Hauptzollamts Koblenz, das die Städte Koblenz, Mainz und Trier umfasst, wurden über 80 Zöllner und Zöllnerinnen aktiv. Während der Prüfung wurden etwa 220 Personen hinsichtlich ihrer Beschäftigungsverhältnisse überprüft und befragt. Dabei stieß die FKS auf zahlreiche Sachverhalte, die eine weitergehende Untersuchung notwendig machen.
In über 40 Fällen ergab sich der überwiegende Verdacht, dass Aufzeichnungs- und Meldepflichten, insbesondere im Zusammenhang mit Mindestlohnvorschriften, nicht eingehalten wurden. Thomas Molitor, Pressesprecher des Hauptzollamtes Koblenz, erklärte: „Vor Ort wurden 7 Strafverfahren und 46 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Wir haben bei den Strafverfahren überwiegend den Verdacht, dass gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften verstoßen wurde.“
Im Anschluss an die Prüfungen erfolgen umfangreiche Nachermittlungen. Dabei werden die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft. In diesem Prozess stehen die Zollmitarbeiter in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.
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Symbolbild. Foto: Medienzunft Berlin/Adobe Stock