Das Fahrzeug war festlicher geschmückt als so mancher Weihnachtsbaum!
26.12.: Polizei zieht „Weihnachts-Auto“ aus dem Verkehr
Kaiserslautern. Am späten Abend des zweiten Weihnachtsfeiertages stellte eine Streife der Autobahnpolizei Kaiserslautern ein Fahrzeug mit auffälliger Beleuchtung fest. Entlang der Windschutzscheibe und des Armaturenbretts war eine sehr helle, farbige Lichterkette angebracht. Dadurch bestand die Möglichkeit, dass andere Verkehrsteilnehmer irritiert wurden; zudem war die Sicht des Fahrzeugführers beeinträchtigt. Beim Vorbeifahren stellten die eingesetzten Beamten fest, dass der Fahrzeugführer durch die LED-Leuchten stark geblendet wurde.
Im Rahmen der anschließenden Verkehrskontrolle zeigte sich der Fahrzeugführer einsichtig und setzte seine Fahrt nach dem Ausschalten der Lichterkette fort. Ungeachtet dessen wird gegen ihn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Auch in den vergangenen Jahren wurden zur Weihnachtszeit vergleichbare Veränderungen an Fahrzeugen festgestellt, bei denen unter anderem Lichterketten oder leuchtende Weihnachtskränze angebracht waren. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass nach außen wirkende, nicht zugelassene Leuchten an Kraftfahrzeugen unzulässig sind. Die für Kraftfahrzeuge vorgeschriebenen und genehmigten Beleuchtungseinrichtungen sind eindeutig geregelt und geprüft. Leuchten ohne gültiges Prüfzeichen sowie solche, die hinsichtlich Anzahl oder Farbe von den Vorschriften abweichen, dürfen nicht verwendet werden. Verstöße können mit Bußgeldern, Punkten im Fahreignungsregister und gegebenenfalls mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis verbunden sein. BA
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