Nach Todesfall von Kita-Kind in Bad Breisig

3-Jähriger ertrunken: Verfahren gegen Kita-Leiterin wird doch eröffnet

3-Jähriger ertrunken: Verfahren gegen Kita-Leiterin wird doch eröffnet

Foto: Stadt Bad Breisig

Bad Breisig/Sinzig. Das Strafverfahren gegen die Leiterin der Kindertagesstätte „ Regenbogen „ in Bad Breisig wird fortgeführt, nachdem die 12. große Strafkammer des Landgerichts Koblenz das Hauptverfahren vor dem Strafrichter des Amtsgerichts Sinzig eröffnet und die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Koblenz zur Hauptverhandlung zugelassen hat. Gegenstand der Anklage ist der gegen die Leiterin der Kindertagesstätte erhobene Vorwurf, fahrlässig durch Unterlassen gebotener Maßnahmen den Tod eines in der Kindertagesstätte betreuten dreijährigen Jungen verursacht zu haben, der im Mai 2017 unbemerkt die Kindertagesstätte verließ, in einen auf einem Nachbargrundstück befindlichen Gartenteich fiel und hierdurch ums Leben kam. Mit Beschluss vom 14.01.2019 hatte der zuständige Strafrichter des Amtsgerichts Sinzig die Eröffnung des Hauptverfahrens in dem Strafverfahren gegen die Leiterin der Kindertagesstätte „Regenbogen“ in Bad Breisig aus tatsächlichen Gründen abgelehnt, weil er nicht zu der Überzeugung gelangt war , dass ein hinreichender Tatverdacht – wie er Voraussetzung für die Eröffnung des Hauptverfahrens und Durchführung einer Hauptverhandlung vor Gericht ist – gegeben war. Hiergegen hatten sowohl die Staatsanwaltschaft Koblenz als auch die Eltern des verstorbenen Jungen, die sich dem Strafverfahren als Nebenkläger angeschlossen haben, jeweils sofortige Beschwerde eingelegt. Auf die sofortigen Beschwerden hin hat die 12. große Strafkammer des Landgerichts Koblenz mit Beschluss vom 12.04.2019 den Beschluss des Strafrichters des Amtsgerichts Sinzig vom 14.01.2019 aufgehoben, das Hauptverfahren vor dem Strafrichter des Amtsgerichts Sinzig eröffnet und die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Koblenz zur Hauptverhandlung zugelassen. Abweichend von der Auffassung des Strafrichters des Amtsgerichts Sinzig sah die Kammer auf Grundlage der sich aus der Aktenlage ergebenden Beweissituation einen hinreichenden Tatverdacht als gegeben an. Zur Begründung hat die Kammer in ihrem Beschluss ausgeführt, dass es prognostisch überwiegend wahrscheinlich sei, dass der Junge die Kindertagesstätte durch eine nicht hinreichend gesicherte Tür verlassen habe. Die Angeklagte treffe als Leiterin der Kindertagesstätte im Rahmen ihrer Organisationsverantwortung die Pflicht, entsprechende bauliche Missstände jedenfalls gegenüber dem Träger der Einrichtung anzuzeigen und eine Abhilfe zu ermöglichen. Der zuständige Strafrichter des Amtsgerichts Sinzig hat unter Zugrundelegung der Auffassung der 12. großen Strafkammer des Landgerichts weitere Ermittlungsmaßnahmen ergriffen. Ein Hauptverhandlungstermin soll zeitnah bestimmt werden.

Pressemitteilung Amtsgericht Sinzig