Syrischer Ex-Kommandeur verhaftet: Vorwürfe schwerer Kriegsverbrechen
30.09.: Mutmaßliche Kriegsverbrechen in Syrien: Ibrahim A. in Neuwied festgenommen
Neuwied. Am 30. September 2026 wurde in Neuwied, Rheinland-Pfalz, der syrische Staatsangehörige Ibrahim A. von Beamten des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz festgenommen.
Diese Festnahme erfolgte aufgrund eines Haftbefehls, der am 6. August 2026 vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs ausgestellt wurde.
Ibrahim A. steht im Verdacht, Kriegsverbrechen gegen Personen durch Tötung begangen zu haben, wie es in § 8 Abs. 1 Nr. 1 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) beschrieben ist.
Die Anschuldigungen gegen Ibrahim A. beziehen sich auf Ereignisse, die in den Kontext des syrischen Bürgerkriegs fallen. Seit dem Frühjahr 2011 setzte das syrische Regime zunehmend brutale Gewalt gegen Kritiker ein, um die damals aufkommende Protestbewegung zu unterdrücken und die Bevölkerung einzuschüchtern. Diese Spannungen eskalierten Anfang 2012 zu einem umfassenden Bürgerkrieg zwischen den staatlichen syrischen Kräften und bewaffneten oppositionellen Gruppierungen.
Ursprünglich war Ibrahim A. ein Angehöriger der staatlichen Streitkräfte in Syrien, wechselte jedoch spätestens im November 2012 im Raum Homs die Seiten und schloss sich als Kommandeur einer oppositionellen Miliz an. Im September oder Oktober 2015 soll er, gemeinsam mit anderen, drei vermeintliche Regimeanhänger festgenommen haben. Diese Gefangenen wurden gezwungen, Angriffe auf Ibrahim A. und seine Miliz zu gestehen. Kurz darauf wurden sie hingerichtet, indem der Beschuldigte ihnen aus nächster Nähe in den Kopf schoss.
Am Tag der Festnahme wird Ibrahim A. dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und über die Anordnung der Untersuchungshaft entscheidet. BA
Weitere Themen
Symbolbild. Foto: PropCop Effects - stock.adobe.com