Blaulicht | 02.02.2026

In Schlangenlinien über die A560

31.01.: 56-jähriger Fahrer fühlte sich auch mit 1,7 Promille noch in der Lage, sicher zu fahren

Symbolbild. Foto:ronstik - stock.adobe.com

Sankt Augustin. Am Samstagabend, dem 31. Januar, wurde die Polizei in Sankt Augustin gegen 20:35 Uhr von einer Verkehrsteilnehmerin über einen potenziell alkoholisierten Autofahrer informiert. Der betreffende VW war zuvor in Schlangenlinien über die Bundesautobahn 560 gefahren, bevor er die Autobahn schließlich verließ.

Die Beamten entdeckten das verdächtige Fahrzeug an einer Bushaltestelle in der Hauptstraße von Niederpleis. Der Fahrer, ein 56-jähriger Mann aus Buchholz im Westerwald, erklärte, er sei auf dem Rückweg von einer Karnevalsveranstaltung. Er räumte ein, Alkohol konsumiert zu haben, behauptete jedoch, nicht viel getrunken zu haben und sich noch in der Lage zu fühlen, sicher zu fahren.

Bei dem Mann, der beim Sprechen lallte und unsicher auf den Beinen war, führten die Polizisten einen freiwilligen Alkoholtest durch. Dieser ergab einen Wert von 1,7 Promille. Daraufhin wurde der Fahrer zur nächsten Polizeiwache gebracht, wo ihm ein Arzt eine Blutprobe entnahm.

Sein Führerschein wurde sichergestellt, und ihm wurde die Weiterfahrt mit Fahrzeugen, die eine Fahrerlaubnis erfordern, untersagt. Nun muss er sich in einem Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens unter Alkoholeinfluss verantworten. Die Polizei hebt in der Karnevalszeit ausdrücklich die geltenden Alkoholgrenzen für Autofahrer hervor: In Deutschland liegt die Grenze bei 0,5 Promille.

Bereits ab 0,3 Promille kann der Führerschein entzogen werden, wenn Fahrauffälligkeiten vorliegen. Für Fahrer unter 21 Jahren und in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer empfiehlt es sich, bei Alkoholkonsum öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrdienste zu nutzen. Wer selbst fahren möchte oder muss, sollte idealerweise ganz auf Alkohol verzichten.BA

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