Ab 03.04.: Altstadt von Bonn wird gesperrt
Bonn. Im Laufe des Osterwochenendes wird es voraussichtlich so weit sein: Die städtischen Baumfachleute rechnen damit, dass die Kirschblüte in der Bonner Altstadt in den nächsten Tagen ihre volle Pracht entfalten wird. Trotz des kühlen Wetters sind bereits jetzt rund 60 Prozent der Knospen geöffnet und locken die ersten Schaulustigen in die Altstadt. Die Straßensperrungen starten wie angekündigt an Karfreitag, 3. April 2026, ab 14 Uhr.
Während der Blütezeit werden die stark frequentierten Straßenzüge in der Bonner Altstadt wie folgt gesperrt:
•jeden Freitag und feiertags ab 14 Uhr
•jeden Samstag und Sonntag ab 10 Uhr
Und wie folgt geöffnet:
•jeden Freitag um 23 Uhr
•jeden Samstag um 23 Uhr
•jeden Sonntag um 21 Uhr
Im Einzelfall kann eine frühere Öffnung der Sperren erfolgen, beispielsweise bei schlechtem Wetter.
Anwohnende, Lieferverkehr und Pflegedienste dürfen während der Sperrungen weiterhin passieren, genauso wie Bonnorange, Kommunaler Ordnungsdienst, Polizei sowie Feuerwehr und Rettungsdienst. Lediglich am Samstag und Sonntag, 11. und 12. April, gelten aufgrund des Streetfood-Festivals und des Haustürflohmarktes in der Altstadt verschärfte Regeln: An diesen Tagen dürfen während der Sperrzeiten auch Anwohnende, Anlieger*innen, Pflegedienste und Lieferverkehr nicht einfahren. Für Einzelfälle, in denen eine Einfahrt von Pflegediensten zwingend erforderlich ist, kann eine Ausnahmegenehmigung unter kirschbluete@bonn.de beantragt werden.
Die Sperrung gilt für die gesamte Breite Straße sowie in der Heerstraße im Abschnitt zwischen Kölnstraße und Vorgebirgsstraße. Auch die Paulstraße, die Peterstraße, die Wolfstraße und die Dorotheenstraße sind für die Durchfahrt gesperrt, da sie nur über Heer- und Breite Straße erreichbar sind.
An insgesamt neun Stellen sind mobile Zufahrtssperren aufgestellt worden, wie sie zum Beispiel auch für den Bonner Weihnachtsmarkt genutzt werden. Ein Sicherheitsdienst ist an den Wochenenden und Feiertagen im Auftrag der Stadt vor Ort und bedient die Zufahrtssperren. Ein Parkverbot an Wochenenden gibt es nicht. Für Reisebusse gilt während der Kirschblüte ein grundsätzliches Durchfahrtverbot.
Der kommunale Ordnungsdienst ist vorbereitet und wird bei sehr großem Gästeaufkommen auch unter der Woche die Straßen sperren, falls aus Sicherheitsgründen notwendig. Die Stadt bittet alle Verkehrsteilnehmenden, Rücksicht aufeinander zu nehmen. Grundsätzlich empfiehlt es sich, zur Kirschblüte nicht mit dem Auto bis in die Altstadt zu fahren, sondern zu Fuß, mit dem Fahrrad oder Bus und Bahn anzureisen. Die Stadt weist darauf hin, dass größeren Aufbauten für Fotoshootings sowie Drohnenflüge nicht zulässig sind, sofern keine Genehmigung vorliegt.
Weitere Informationen zur Bonner Kirschblüte gibt es unter www.bonn.de/kirschbluete.
