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Ausbaubeiträge

Bendorf. Der Stadt Bendorf ist bei der zur Abrechnung wiederkehrender Ausbaubeiträge gebildeten größten Abrechnungseinheit 7 kein Fehler unterlaufen, sodass die Heranziehung der dortigen Grundstückseigentümer zu wiederkehrenden Ausbaubeiträgen rechtmäßig ist. Das ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz.

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