Allgemeine Berichte | 17.04.2026

Das bestehende Durchfahrtverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen wird vorübergehend aufgehoben

Bonn: Temporäre Öffnung der Reuterstraße für Schwerlastverkehr möglich

Symbolbild.

Bonn. Die Möglichkeit einer temporären Freigabe der Reuterstraße für den Schwerlastverkehr wurde in Betracht gezogen. Die Bezirksregierung Köln hat, in Absprache mit dem Ministerium für Umwelt und Verkehr sowie dem LANUK NRW, dem Antrag der Stadt Bonn zugestimmt, das bestehende Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen vorübergehend aufzuheben.

Ab dem 1. Mai 2026 könnte die Reuterstraße somit für eine Dauer von zunächst sechs Monaten geöffnet werden. Die Stadtverwaltung bereitet derzeit die konkrete Umsetzung vor, wobei die aktuell geltende Tempo-30-Regelung weiterhin Bestand haben soll. Diese Maßnahme zielt darauf ab, dem lokalen und regionalen Lkw-Verkehr eine direkte Umfahrung der momentan für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen gesperrten Nordbrücke der A565 zu ermöglichen. Die vorgeschlagene Umleitung führt von der linksrheinischen A565 über die Reuterstraße und die Bundesstraße 9 Richtung Südbrücke (A562) und weiter zur rechtsrheinischen A59/B42. Diese Route ist nicht nur kürzer, sondern auch leistungsfähiger als alternative innerstädtische Routen, beispielsweise die einspurige Kennedybrücke.

Das derzeitige Fahrverbot auf der Reuterstraße für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen Durchgangsverkehr wurde im Rahmen des Luftreinhalteplans der Stadt Bonn aus dem Jahr 2009 eingeführt. Es diente dazu, die von der Europäischen Union festgelegten Grenzwerte für Luftschadstoffe einzuhalten. Mittlerweile werden diese Schadstoff-Grenzwerte nicht nur eingehalten, sondern deutlich unterschritten.

Die Bezirksregierung betont, dass die Aussetzung des Durchfahrtsverbots zunächst als Verkehrsversuch für sechs Monate erfolgt und von entsprechenden Untersuchungen begleitet wird. Die Stadtverwaltung plant, die temporäre Öffnung engmaschig zu überwachen. Dazu wird ein Monitoring mit regelmäßigen Verkehrszählungen und -beobachtungen durchgeführt. Die zuständigen Fachbereiche der Stadtverwaltung stimmen die Inhalte und die Umsetzung des Monitorings mit dem LANUK NRW ab. Nach drei Monaten erfolgt eine erste Evaluierung der Entwicklungen.

Vor der Umsetzung der Maßnahme ist geplant, die Anwohner*innen der Reuterstraße mittels eines Informationsschreibens über die temporäre Öffnung zu informieren.

Symbolbild. Foto: Thaut Images - stock.adobe.com

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