Curry mit Entkeimungs- und Begasungsmittel Ethylenoxid belastet
Rückruf: Indische Gewürzmischung enthält verbotenen Stoff
Rheinland-Pfalz. Die Global Foods Trading GmbH ruft „MDH Madras Curry Powder“ auch in Rheinland-Pfalz aus dem Handel. Grund: Das Produkt ist belastet mit dem in der EU verbotenen Entkeimungs- und Begasungsmittels Ethylenoxid. Betroffen ist der Curry mit der Los-Kennzeichnung LOT Nr. M.04210002. Die Behörden überwachen den Rückruf. Der Einsatz von Ethylenoxid ist in der Lebensmittelproduktion verboten, weil der Stoff erbgutverändernd und krebsauslösend wirken kann.
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