Curry mit Entkeimungs- und Begasungsmittel Ethylenoxid belastet
Rückruf: Indische Gewürzmischung enthält verbotenen Stoff
Rheinland-Pfalz. Die Global Foods Trading GmbH ruft „MDH Madras Curry Powder“ auch in Rheinland-Pfalz aus dem Handel. Grund: Das Produkt ist belastet mit dem in der EU verbotenen Entkeimungs- und Begasungsmittels Ethylenoxid. Betroffen ist der Curry mit der Los-Kennzeichnung LOT Nr. M.04210002. Die Behörden überwachen den Rückruf. Der Einsatz von Ethylenoxid ist in der Lebensmittelproduktion verboten, weil der Stoff erbgutverändernd und krebsauslösend wirken kann. Weitere Informationen gibt es bei Lebensmittelwarnung.de
Pressemitteilung Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz