Blaulicht | 09.03.2025

Es beginnt oft mit vermeintlich seriösen Online-Anzeigen zu Kryptowährungen und anderen Anlageprodukten

„Cybertrading-Fraud“: Polizei warnt vor Betrugsmasche

Symbolbild. Foto: pixabay.com

Bonn. Immer häufiger werden Verbraucher durch den sogenannten „Cybertrading-Fraud“ im Anlagebereich betrogen. Das zuständige Kriminalkommissariat 23 der Bonner Polizei verzeichnet aktuell eine Häufung von Anzeigenerstattungen.

Diese Betrugsmasche beginnt oft mit vermeintlich seriösen Online-Anzeigen zu Kryptowährungen und anderen Anlageprodukten. Besonders in sozialen Medien, Online-Magazinen und über Online-Suchen werden lukrative Investitionsangebote beworben, oftmals unter dem Vorwand, Prominente hätten damit Erfolg gehabt.

Was steckt hinter der Betrugsform?

Nach der Registrierung auf einer entsprechenden Website kontaktiert ein freundlicher „falscher Makler“ die potenziellen Opfer und überredet sie, eine erste, überschaubare Investition (oftmals zwischen 250 und 500 Euro) zu tätigen. Über eigens eingerichtete Plattformen wird Interessierten eine hohe Rendite suggeriert, die in Wirklichkeit niemals zur Umsetzung kommt. Um den Betrug weiterzutreiben, setzen die Täter auf ausgeklügelte Methoden, um das Vertrauen der Opfer zu gewinnen und höhere Beträge zu erlangen.

Im Zeitraum von Mitte Dezember 2024 bis Ende Januar 2025 wurde ein Geschädigter aus Bonn Opfer eines solchen Betrugs. Nach Kontaktaufnahme über einen Messengerdienst wurde das Opfer auf ein Portal aufmerksam. Hier täuschten die Betrüger eine Zusammenarbeit vor und der Mann überwies schließlich einen hohen Geldbetrag zu Anlagezwecken.

Die spezialisierten Ermittler des zuständigen Kriminalkommissariats 23 nehmen die immer wieder auftretenden Fälle zum Anlass, über diese spezielle Betrugsmasche zu informieren und Möglichkeiten der Prävention aufzuzeigen:

Anleger sollten vorsichtig sein und bei derartigen Angeboten skeptisch bleiben. Auch vermeintliche Auszahlungen entpuppen sich in der Regel als betrügerisch. Eingehende Gelder stammen oftmals von anderen Geschädigten. Die Täter nutzen die Gutgläubigkeit der Kontoinhaber für ihre Zwecke. Die Geldempfänger leiten die Zahlungen in der Regel abermals zu „Anlagezwecken“ weiter. Da sie jedoch selbst unberechtigte Empfänger fremder Gelder geworden sind, läuft man Gefahr, in den Verdacht einer strafbaren Geldwäsche zu geraten.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bietet auf ihrer Website Informationen und Warnungen zu verdächtigen Online-Plattformen. Verbraucher sollten sich jedoch bewusst sein, dass nicht jede betrügerische Website dort gelistet ist.

Checkliste für die eigene Sicherheit

Das LKA NRW hat eine Checkliste erstellt, mithilfe derer man die Seriosität von Websites überprüfen kann. Denn betrügerische Webseiten sind auf den ersten Blick nur schwer zu erkennen. Daher sollten potentielle Anleger/-innen den Trading-Anbieter auf folgende Merkmale hin überprüfen:

  • Man sollte sich über die Trading-Plattformen informieren, bevor man sich anmeldet oder Geld überweist.
  • Gibt es auf der Webseite Hinweise zum Betreiber bzw. Ersteller der Webseite? Werden Ansprechpartner/-innen benannt? Gibt es Hinweise dazu, wo die Firma niedergelassen ist (Deutschland/Ausland)?
  • Es sollten keine sensiblen Daten preisgegeben werden.
  • Bei Anlageformen, in denen man unkundig ist, ist das Risiko für Betrug hoch. Man sollte sich seriös beraten lassen! Hierzu gibt es den Service von Verbraucherzentralen oder spezialisierten Anwälten oder man kann einfach bei der eigenen Hausbank nach deren Einschätzung fragen.
  • Man sollte kritisch gegenüber Versprechen hoher Gewinne sein.
  • Unaufgeforderte Beratungsgespräche im Zusammenhang mit Anlagemöglichkeiten (Telefonwerbung, E-Mails) sind ohne vorherige Einwilligung grundsätzlich verboten.
  • Es sollte niemandem mittels Fernwartungssoftware (beispielsweise AnyDesk oder Team Viewer) Zugriff auf den eigenen Computer gewährt werden.
  • Vorsicht vor Identitätsdiebstahl: Man sollte keine Kopien der eigenen Ausweisdokumente übermitteln.
  • Es sollen keine Gelder an unbekannte ausländische Konten von Privatpersonen oder vermeintlichen Firmen mit Sitz im Ausland überwiesen werden.
  • Ein Blick ins Impressum: Ist es vollständig, enthält es eine Adresse, einen Vertretungsberechtigten und eine E-Mail-Adresse? Pressemitteilung Polizei Bonn

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